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Der Sitz des EGMR in Straßburg, Frankreich.

© dpa

Inhaftierung von Taner Kilic „rechtswidrig und willkürlich“: Menschenrechtsgericht verurteilt Ankara wegen U-Haft für türkischen Amnesty-Chef

2017 war der Vorsitzende von Amnesty International in der Türkei inhaftiert worden. Dies sei nicht rechtens gewesen, urteilte nun der EGMR.

Stand:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des Vorsitzenden des türkischen Zweigs von Amnesty International verurteilt. Die 2017 gegen Taner Kilic angeordnete Untersuchungshaft sei „rechtswidrig und willkürlich“ gewesen.

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Das erklärten die sieben Richter des EGMR am Dienstag zur Begründung ihrer einstimmigen Entscheidung. Es habe „kein begründeter Verdacht dafür vorgelegen, dass Herr Kilic eine Straftat begangen hat“.

Durch den Umgang mit Kilic verstieß die Türkei nach Auffassung des EGMR gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gericht ist dafür zuständig, die Einhaltung der Konvention durch die 46 Mitgliedstaaten des Europarats zu kontrollieren.

Kilic war im Juni 2017 festgenommen worden. Er wurde beschuldigt, Verbindungen zu dem im US-Exil lebenden islamischen Prediger Fethullah Gülen zu unterhalten. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigt Gülen, hinter dem Putschversuch in der Türkei vom Juli 2016 zu stecken.

Im August 2018 wurde Kilic freigelassen. Knapp zwei Jahre später wurde er wegen Mitgliedschaft in einer nach Ansicht Ankaras von Gülen angeführten „Terrororganisation“ zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt. Kilic legte Berufung gegen das Urteil ein und befindet sich derzeit auf freiem Fuß.

Das EGMR-Urteil belege, „was wir von Anfang an wussten: dass Taner Kilic willkürlich seiner Freiheit beraubt wurde, als er aufgrund von erfundenen Anschuldigungen in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert wurde“, sagte der Europa-Direktor von Amnesty International, Nils Muiznieks. Er verlangte die Aufhebung des Urteils gegen Kilic.

Die Regierung in Ankara ist bereits wiederholt vom EGMR für ihr Vorgehen gegen Oppositionelle, Journalisten und Beamte verurteilt worden. Der Europarat hatte im Dezember ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet, nachdem Ankara eine Anordnung des Gerichtshofs zur Freilassung des seit Jahren ohne Verurteilung inhaftierten Kulturförderers Osman Kavala ignoriert hatte. (AFP)

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