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Politik: Merz klagte zu früh

Berlin - Bevor er sein Amt als Unions- Fraktionsvize niederlegt, hat Friedrich Merz seiner Fraktion noch einen Bärendienst erwiesen. Wegen der Schuldenpolitik der rot-grünen Bundesregierung hatte Merz bei seiner letzten Plenarrede im Amt am Dienstag nicht nur eine Verfassungsklage der Opposition gegen den Nachtragshaushalt des Bundes für 2004, sondern auch eine gegen den Haushalt 2005 angekündigt.

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Bevor er sein Amt als Unions- Fraktionsvize niederlegt, hat Friedrich Merz seiner Fraktion noch einen Bärendienst erwiesen. Wegen der Schuldenpolitik der rot-grünen Bundesregierung hatte Merz bei seiner letzten Plenarrede im Amt am Dienstag nicht nur eine Verfassungsklage der Opposition gegen den Nachtragshaushalt des Bundes für 2004, sondern auch eine gegen den Haushalt 2005 angekündigt. Allein, eine solche von den Medien später verbreitete Klageerweiterung auf den Etat 2005 gibt es gar nicht. Zumindest noch nicht. Gegen welchen Haushalt die Union überhaupt in Karlsruhe Klage erheben will, sei noch nicht abschließend diskutiert und beschlossen, hieß es am Mittwoch in der Fraktion. Merz, so wurde vermutet, habe sich im Bundestag in seinem Ärger über die Finanzpolitik der Regierung offenbar „versprochen“. Nach Spekulationen in Berliner Anwaltskreisen wird Merz als Partner in die international tätige Sozietät Mayer Brown Rowe & Maw wechseln. Die Großkanzlei mit 1400 Anwälten weltweit hat ihren Sitz in Washington, Chicago und London. Sie unterhält Büros in Frankfurt, Köln und Berlin.

Bei der Verfassungsklage der Union soll es im Kern um die Frage gehen, ob Finanzminister Hans Eichel (SPD) bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2004 gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Der Minister hatte bereits zur Etataufstellung Milliardeneinnahmen etwa aus der Maut, dem Bundesbankgewinn und der Steueramnestie in seine Planungen eingestellt, die Experten bezweifelten. Letztlich musste sich der Finanzminister auch korrigieren und einen Nachtragshaushalt vorlegen, dessen Neuverschuldung nahe bei 44 Milliarden Euro liegt.

Derweil kritisierte der CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer, die Klageabsicht der Union. Sie sei nicht sinnvoll, sagte er. „Wenn das Bundesverfassungsgericht in zwei Jahren feststellen sollte, dass Vorgaben des Grundgesetzes nicht beachtet wurden, hätte das am Ende für den Lauf der Dinge keine Relevanz.“

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