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Staatsbürgerschaft: Milli-Görüs-Mitglieder bleiben Deutsche

Die einmal verliehene deutsche Staatsbürgerschaft darf nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes auch dann nicht wieder entzogen werden, wenn die Antragsteller die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen verschwiegen haben.

Kassel - Das Gericht in Kassel gab vier türkischstämmigen Deutschen Recht, die gegen das Land Hessen geklagt hatten. Das Land hatte die Einbürgerungen rückgängig gemacht, weil die Männer Funktionäre der als verfassungsfeindlich eingestuften Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs sind.

Die Richter urteilten jedoch, dass ihnen dies nicht bewusst gewesen sein müsse. Sie begründeten ihr Urteil mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Rücknahme der Staatsbürgerschaft nur bei arglistiger Täuschung oder vergleichbaren Fällen zulasse. Ohne die Frage der Verfassungsfeindlichkeit von Milli Görüs klären zu wollen, sei ein so schweres Verhalten bei den vier Klägern nicht feststellbar. "Es gab für die Kläger keinen Anlass, auf ihre Mitgliedschaft in der Gruppe hinzuweisen. Stattdessen hätte das Regierungspräsidium als zuständige Behörde konkreter fragen können."

Die Vertreter der Behörde zeigten sich "überrascht". Milli Görüs erscheine seit Anfang der neunziger Jahre jedes Jahr in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und aller Länder. "Es ist weltfremd anzunehmen, dass jemand, der sein Leben in den Dienst eines Vereins stellt, nicht mitbekommt, dass über diesen Verein diskutiert und er beobachtet wird", sagte Regierungsdirektor Manfred Becker. Die vier Kläger seien sämtlich Gründungs- oder Vorstandsmitglieder von Milli Görüs. Der Anwalt der Kläger sagte hingegen, die Behörde habe eine "Bringschuld". Von einer erschlichenen Einbürgerung könne keine Rede sein. Laut Verfassungsschutz ist die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs die mit Abstand größte extremistische Organisation in Deutschland". In Hessen werden ihr 2500 Mitglieder zugerechnet. (tso/dpa)

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