
© dpa/Kay Nietfeld
Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte: Bas lässt den Vorschlag des Agrarministers zurückweisen
Braucht es beim Mindestlohn Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte, damit die Obst- und Gemüseernte bezahlbar bleibt? Der Agrarminister ist dafür offen. Doch nun gibt es Widerspruch vom Koalitionspartner.
Stand:
Das Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lehnt Gedankenspiele von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) ab, für Saisonarbeiter beim Mindestlohn Ausnahmen zuzulassen. „Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt“, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Tagesspiegel.
Er berief sich auch auf die Vereinbarung der schwarz-roten Koalition: „Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor.“
Zudem erinnerte der Sprecher an die allgemeine Funktion des Mindestlohns: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll. Mit dieser Zielrichtung wäre es nicht vereinbar, in einzelnen Branchen Ausnahmen zuzulassen.“ Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, rechtfertige eine niedrigere Bezahlung nicht.
Auch Berlins Arbeits- und Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) lehnte die Überlegungen von Rainer rundherum ab. „Mindestlohn darf keinen Saisonrabatt haben“, teilte sie dem Tagesspiegel in einer Stellungnahme mit. „Eine gesonderte Regelung für Saisonarbeitskräfte würde die Kernprinzipien des Mindestlohngesetzes untergraben, Ungerechtigkeit schaffen und letztlich Vertrauen in faire Arbeitsstandards zerstören.“
So sieht der Agrarminister die Sache
Agrarminister Rainer hatte sich in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland offen für die Forderung von Bauernpräsident Joachim Rukwied gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen. „Meine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, Ausnahmen vom Mindestlohn möglich zu machen“, sagte Rainer.
Die Sorgen der Obst- und Gemüsebauern nehme er sehr ernst. Die Unterstützung der Saisonarbeitskräfte sei für die Betriebe sehr wichtig. „Gerade lohnintensive landwirtschaftliche Betriebe stellt die Erhöhungen des Mindestlohns vor finanzielle Herausforderungen“, sagte der Minister.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde. Am Freitag steht das Votum der Mindestlohnkommission zur Höhe in den kommenden beiden Jahren an.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: