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Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA).

© Boris Roessler/dpa

Missbrauchsfall von Staufen: BKA-Präsident fordert Vorratsdatenspeicherung

Schon länger will der BKA-Präsident Holger Münch die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Den Missbrauchsfall von Staufen nutzt er als neuen Anlass für seine Forderung.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat anlässlich des Missbrauchsfalls von Staufen erneut die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Dies sei bei der Bekämpfung von Kinderpornografie und von sexuellem Missbrauch dringend geboten, sagte Münch der "Berliner Zeitung".

Beim BKA gingen täglich Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern ein. Darunter seien "Bilder und Videos, auf denen Kinder oder sogar Babys schwer missbraucht werden", sagte Münch. Das Material stamme aus dem Internet. Dort werde es zum Teil in versteckten Foren, zum Teil aber auch öffentlich gehandelt und getauscht. In vielen Fällen sei der einzige Hinweis auf den Täter dessen IP-Adresse.

Doch seien den Ermittlern oft die Hände gebunden, sagte der BKA-Präsident. Grund sei die nicht umgesetzte Vorratsdatenspeicherung. "Allein im Jahr 2017 konnten über 8000 Hinweise auf Kinderpornografie nicht weiter ermittelt werden", sagte Münch. Er verwies darauf, dass hinter jedem Bild und jedem Video ein realer Kindesmissbrauch stehe.

In dem Staufener Fall hatten die Täter das Kind zum Missbrauch im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, angeboten. Die Mutter und ihr Lebensgefährte wurden am Dienstag zu langen Haftstrafen verurteilt.

In Deutschland ist die Rechtslage mit Blick auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung derzeit unklar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Regelung für unvereinbar mit europäischen Vorgaben erklärte, setzte die Bundesnetzagentur die Regelungen 2017 aus. Anbieter müssen aktuell keine Verkehrs- und Standortdaten von Kunden speichern.

Vertreter von Sicherheitsbehörden und Politiker kritisieren dies immer wieder. Sie warnen vor Schwierigkeiten beim Kampf gegen schwere Formen der Kriminalität und Terrorismus. Kritiker der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bestreiten dies und sehen darüber hinaus gravierende verfassungsrechtliche Probleme. (AFP)

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