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Tagesspiegel Plus
Mit Strafanzeigen gegen Beleidigungen: Wo die Habeck-Methode einen Haken hat
Seit der Kampf gegen Hass und Hetze im Netz ausgerufen wurde, explodiert die Zahl der Verfahren. Nehmen betroffene Politiker tatsächlich nur ihr „gutes Recht“ wahr? Eine Analyse.
Stand:
Zum Jahresende hat es ein Straftatbestand erst in die Medien und dann in die parlamentarische Diskussion geschafft, der bis dato wenig Aufmerksamkeit gefunden hat. Es handelt sich um Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB), der Politiker unter einen besonderen Schutz gegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede stellt. Allein wegen einer Beleidigung drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. In den anderen Fällen sogar bis zu fünf Jahren Haft.
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