zum Hauptinhalt
Björn Höcke (AfD), Partei- und Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen und Spitzenkandidat, geht durch den Landtag (Symbolbild).

© dpa/Bodo Schackow

Update

AfD reicht Klage gegen Verfassungsschutz ein: Höcke droht Behörden-Mitarbeitern – „mitgehangen – mitgefangen“

Björn Höcke hat Angestellten des Inlandsgeheimdienstes vor Konsequenzen gewarnt – und seinen X-Beitrag kurz darauf wieder gelöscht. Die AfD klagt gegen die Behörde.

Stand:

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz kommt in der Partei nicht gut an. Der Bundesvorstand will gegen das Bundesamt klagen. Björn Höcke, Chef des Landesverbands in Thüringen, hingegen drohte den Mitarbeitenden des Inlandsgeheimdienstes.

„Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen“, schrieb Höcke auf X, der Onlineplattform des Tech-Milliardärs Elon Musk. Kurze Zeit später löschte er seinen Beitrag allerdings wieder.

Im gleichen Beitrag zitierte Höcke zudem die Kritik des US-Außenministers Marco Rubio an der Einstufung der AfD. Dieser hatte am Freitag ebenfalls auf X geschrieben, Deutschland habe seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. „Das ist keine Demokratie – es ist eine verdeckte Tyrannei.“ Das Auswärtige Amt konterte unter dessen Beitrag: „Das ist Demokratie.“

AfD reicht nach eigenen Angaben Klage ein

Die AfD reichte inzwischen nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ein. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.

In dem Abmahnungsschreiben heißt es, man halte sowohl die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig. Das BfV bestätigte den Eingang des Schreibens, wollte dies aber nicht kommentieren.

Weidel kritisiert Innenministerin Faeser

Ungeachtet der Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz hält die Bundespartei an ihrem Anspruch auf die Besetzung parlamentarischer Ämter fest. „Die AfD-Bundestagsfraktion wird weiterhin ihre Rechte einfordern und darauf bestehen, alle ihr zustehenden Ämter und Positionen zu besetzen“, sagte Ko-Chefin Alice Weidel der „Welt“ vom Montag mit Blick etwa auf die Besetzung von Ausschüssen. „Das gebietet schon der Respekt vor unseren Wählern.“

Weidel warb für „Fairness und Rechtstreue im Umgang mit der AfD-Fraktion“. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kritisierte sie angesichts der am Freitag vorgelegten Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz scharf.

Weidel sprach von „haltlosen Manövern und Behauptungen“. Das Vorgehen sei ein „Vorwand“, um die stärkste Oppositionsfraktion zu diskriminieren und ihr wesentliche parlamentarische Rechte vorzuenthalten und werde weder „rechtlich noch politisch dauerhaft durchzuhalten sein“, sagte Weidel.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag in Köln mitgeteilt, die AfD werde nun auch auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Behörde begründete dies mit „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Das in der Partei vorherrschende Volksverständnis konkretisiere sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.(Tsp/AFP/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })