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Modernisierung des Namensrechts: Buschmann veröffentlicht Gesetzentwurf
Justizminister Marco Buschmann will das Namensrecht modernisieren. Diesbezüglich hat der FDP-Politiker am Dienstag in Berlin den Gesetzentwurf veröffentlicht.
Stand:
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Dienstag in Berlin den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Namensrechts veröffentlicht. Die Wahl von Ehe- und Geburtsnamen soll vereinfacht werden und mehr Möglichkeiten zulassen. Kernstück des Entwurfs ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder.
Künftig sollen dem Entwurf zufolge Ehepartner beide Namen als Doppelnamen und gemeinsamen Ehenamen bestimmen können. Diesen können dann auch ihre Kinder erhalten.
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Bisher kann nur eine oder einer der beiden Eheleute den eigenen Namen dem gemeinsamen Ehenamen hinzufügen. Kinder erhalten grundsätzlich keine Doppelnamen. Der Entwurf sieht nun vor, dass die Kinder verheirateter sowie unverheirateter Paare die Namen beider Eltern als Doppelnamen tragen können.
Buschmann erklärte, es gehe um „mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht“. Echte Doppelnamen entsprächen dem Wunsch vieler Paare. Auch Namensänderungen nach einer Scheidung würden erleichtert. Das betrifft Kinder, für die nur ein Elternteil das Sorgerecht hat und die auch bei diesem leben. Nimmt etwa die Mutter ihren Geburtsnamen wieder an, wird dies auch für das Kind künftig leichter möglich sein als heute.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart. (epd)
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