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630 Sitze wird der Bundestag künftig haben.

© picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Tagesspiegel Plus

Nach dem Karlsruher Urteil zur Wahlrechtsreform: Welche konkreten Folgen der Richterspruch für die Wahl 2025 hat

Zukünftig gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Auch ein Sieg im Wahlkreis garantiert keinen Sitz im Bundestag. Wie könnte das Parlament also aussehen? Eine Projektion.

Stand:

Nach dem Karlsruher Wahlrechtsurteil ist klar: Die Bundestagswahl 2025 kann auf Basis des Wahlgesetzes stattfinden, das die Ampelkoalition im vorigen Jahr gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hatte.

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