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Julia Klöckner (CDU), Bundestagspräsidentin, eröffnet die Sitzung des Bundestags.

© dpa/Kay Nietfeld

Bei Sicherheitsbedenken: Klöckner will schärfere Regeln für Mitarbeiter von Abgeordneten

Wer die Sicherheit stören könnte, bekommt keinen Hausausweis im Bundestag. Doch der Bundestagspräsidentin reicht das nicht aus. Wie sie auch Hintertüren schließen will.

Stand:

Bei Sicherheitsbedenken will Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, dass Mitarbeiter von Abgeordneten nicht länger in Parlamentsbüros beschäftigt werden dürfen.

„Wir können nicht die Vordertür für solche Leute fest abschließen, aber die Hintertür offenlassen. Von wem eine Gefahr für das Parlament ausgeht, der hat dort auch nichts verloren – weder in den Räumlichkeiten noch über den Lohnzettel“, sagte die CDU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Sie halte es für nicht hinnehmbar, dass Mitarbeitern zwar der Hausausweis entzogen werden könne, diese aber noch bei den Abgeordneten angestellt sein könnten.

Klöckner will Abgeordnetengesetz ändern

Klöckner will deswegen das Abgeordnetengesetz ändern, sie wolle das den Fraktionen vorschlagen. Auf die Frage, ob eine solche Änderung auch für Mitarbeiter in Wahlkreisbüros gelten sollte, antwortete die Bundestagspräsidentin: „Ich plädiere grundsätzlich dafür, eine entsprechende Regelung so weitreichend wie möglich zu fassen.“

Wenn jemand aktenkundig geworden ist, weil er unser demokratisches System ablehnt, können wir dieser Person nicht Zugang zum Bundestag geben.

Julia Klöckner, Bundestagspräsidentin (CDU)

Der Bundestag hatte vor kurzem aus Sicherheitsgründen mehreren Abgeordnetenmitarbeitern keine Hausausweise ausstellen lassen und auch den Zugang zu IT-Systemen verwehrt. Nach Angaben der AfD-Fraktion betraf das mehrere Mitarbeiter ihrer Abgeordneten.

Klöckner sagte, es gehe um einige Fälle, äußerte sich aber nicht zur Parteizugehörigkeit. „Es geht um sicherheitsrelevante Bedenken, Vorstrafen und andere Auffälligkeiten. Wenn jemand aktenkundig geworden ist, weil er unser demokratisches System ablehnt, können wir dieser Person nicht Zugang zum Bundestag und unseren IT-Netzwerken geben.“ (dpa)

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