Unterhaltsrecht: Nächste Runde im Koalitionsstreit
Familienpolitiker der CDU haben das neue Unterhaltsrecht in Frage gestellt. Einig ist sich die Koalition, dass sie in den nächsten Tagen eine Lösung finden will. Näher gekommen ist man sich bislang allerdings nicht.
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Berlin - Bei dem heutigen Koalitionstreffen will die Union nach den Worten des Parlamentarischen Geschäftsführers Nobert Röttgen (CDU) eine Besserstellung der verheirateten Ehefrauen gegenüber dem vom Bundeskabinett im April 2006 verabschiedeten Gesetzentwurf durchsetzen. Im Gegenzug bietet die Union der SPD in einer für das Unterhaltsrecht weiteren bedeutenden Frage Entgegenkommen an: Es geht um das Problem, wann einer kinderbetreuenden Frau die Wiederaufnahme von Arbeit zugemutet werden kann. Diese Frage hat auch Auswirkungen auf die Höhe des Unterhalts. Die Union will hier verheiratete und nicht verheiratete Frauen gleich stellen.
Röttgen zeigte sich optimistisch, dass der Streit spätestens in der kommenden Woche beigelegt werden kann. "Wir alle wollen diese Novelle." Das Bundesjustizministerium reagierte zurückhaltend. Es sei unbefriedigend, dass die Union nun elf Monate nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett mit ihren Einwänden komme. Röttgen bestritt, dass die Auseinandersetzung deshalb ausgebrochen sei, weil die konservativen Familienpolitiker im parteiinternen Streit über den Ausbau der Krippenplätze unterlegen seien.
Alle Lebenspartner gleichstellen?
Unstrittig ist unter den Fraktionen, dass wie im Gesetzentwurf vorgesehen Kinder im Unterhaltsrecht künftig Vorrang haben sollen. Sie sollen in den so genannten ersten Rang kommen mit der Folge, dass ein Unterhaltsschuldner zunächst die Leistungen für die Kinder befriedigen muss. Damit soll vermieden werden, dass Kinder Sozialhilfe beantragen müssen. Erst danach soll das Geld der meist männlichen Unterhaltsschuldner an die Ehefrauen oder nicht verheirateten Partner verteilt werden.
Nach dem Gesetzentwurf des Kabinetts sollen dabei alle ehemaligen Lebenspartner gleichgestellt werden, die Kinder betreuen. Das bedeutet, dass kein Unterschied zwischen ehemals verheirateten Partnern oder solchen gemacht wird, die ohne Trauschein mit dem Schuldner zusammen gelebt haben. Dies wird nach Ansicht der Union nicht dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe gerecht. "Es muss einen Schutz der Solidargemeinschaft Ehe geben."
SPD hegt Zweifel an Unionsvorstoß
Im geschäftsführenden Unions-Fraktionsvorstand gab es keine abschließende Festlegung, ob zwischen der ersten und zweiten sowie weiteren Ehen unterschieden werden soll. Es gebe nach wie vor Stimmen, die der Meinung waren, die erste Ehefrau solle vorrangig vor den anderen Geld erhalten. Nach bisheriger Rechtslage sind unverheiratete Frauen im Unterhaltsrecht schon drei Jahre nach der Geburt des Kindes gezwungen, sich auf die Suche nach einer Arbeit zu machen. Ehemals verheirateten Frauen wird die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Regel erst nach acht Jahren zugemutet. Der Gesetzentwurf wollte diese Schere vorsichtig schließen, die verheirateten Frauen aber immer noch besser stellen.
Röttgen trug nun die Position der Union vor, dass die ehemals verheirateten und unverheirateten Frauen künftig gleich behandelt werden sollen. Es wurde in der SPD bezweifelt, ob sich diese Haltung in der Union tatsächlich durchsetzen lässt. (tso/dpa)
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