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Hannover: Neonazi-Demo bleibt verboten

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot einer großen Neonazi-Demo zum 1. Mai in Hannover hat das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Bei dem Aufmarsch müsste man mit gewaltbereiten Demonstranten sowie erheblichen Gefahren für Menschen und Gegenständen rechnen.

Stand:

Diese Argumentation des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das die Neonazi-Demo verboten hatte, erschien auch den Richtern in Karlsrhue schlüssig. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes überrascht: Häufig wurden bereits verbotene Demonstrationen Rechtsextremer von Karlsruhe wieder gestattet. Die Rechtsextremen hatten in Hannober 1000 Teilnehmer erwartet. (mm, dpa)

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