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Bundesjustizminister Heiko Maas.

© imago/ZUMA Press

"netzpolitik.org": Gericht rügt Heiko Maas in Landesverrat-Affäre

Das Bundesjustizministerium hat in der "netzpolitik"-Affäre rechtswidrig Informationen gegenüber der Presse zurückgehalten und muss sich jetzt nach einer Klage des Tagesspiegels öffentlich erklären.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat in der Affäre um den angeblichen Landesverrat von Polit-Bloggern im Jahr 2015 rechtswidrig Informationen gegenüber der Presse zurückgehalten. Das Justizministerium muss nun öffentlich darlegen, weshalb es das Verhalten der Blogger von „netzpolitik.org“ für straflos hielt und die Ermittlungen stoppen ließ. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Behörde auf eine Informationsklage des Tagesspiegels dazu verpflichtet (VG 27 L 483.16).

Im Sommer 2015 war bekannt geworden, dass der Generalbundesanwalt die Blogger des Landesverrats verdächtigte, weil sie geheime Planungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ins Internet gestellt haben sollen. Dabei ging es um Wirtschaftsdaten („Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an Massenauswertung von Internetinhalten“) sowie die künftige Beobachtung sozialer Netzwerke („Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“). Es waren die ersten Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats seit der „Spiegel-Affäre“ Anfang der 60er Jahre. Die Ermittlungen ausgelöst hatte eine Anzeige von BfV-Präsident Hans Georg Maaßen gegen Unbekannt.

Nach heftiger öffentlicher Kritik und Hinweisen auf die Pressefreiheit mischte sich Maas in das Verfahren ein und ließ seine Beamten ein Gutachten erstellen, wonach „netzpolitik.org“ keine Staatsgeheimnisse preisgegeben habe, wie es der Tatbestand des Landesverrats erfordert. Ein durch den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range beauftragtes Gutachten ließ Maas hingegen stoppen. Range kritisierte einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz und wurde gefeuert. Die Debatte entbrannte neu, als der Tagesspiegel im September dieses Jahres über einen Vermerk Ranges berichtete, in dem dieser feststellte, vom Ministerium angewiesen worden zu sein. Maas hatte in der parlamentarischen Aufarbeitung der Affäre stets eine Weisung bestritten.

Der Beschluss ist rechtskräftig

Die Einzelheiten seiner strafrechtlichen Bewertung zum Vorgehen der Blogger hielt das Bundesjustizministerium seit Sommer 2015 vor der Öffentlichkeit geheim – rechtswidrig, wie es mit dem Beschluss der Berliner Verwaltungsrichter jetzt feststeht. Maas hatte sich in dem Prozess darauf berufen, das als „VS – vertraulich“ eingestufte Dokument betreffe als interne rechtliche Einschätzung schutzwürdige Belange des Verfassungsschutzes auf dem Gebiet der Spionageabwehr.

Die Richter drehten das Argument jedoch um: Schon die nach wie vor im Internet einsehbaren Berichte von „netzpolitik.org“ vom Februar und April 2015 würden offenbar nicht als geheimhaltungsbedürftig angesehen. Die Einschätzung des Justizministeriums könne es demnach auch nicht sein. Auch habe das Ministerium nicht erklären können, wie seine Ausarbeitung die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes oder des Generalbundesanwalts beeinträchtigen sollte.

Der Beschluss ist rechtskräftig, das Ministerium hat keine Beschwerde erhoben und stattdessen die verlangten Auskünfte erteilt: In der 14-seitigen Untersuchung stellen die Beamten fest, dass wesentliche Aspekte der ersten „netzpolitik.org“-Veröffentlichung bereits durch vorangegangene Presse-Veröffentlichungen bekannt waren.

Die zweite Veröffentlichung enthalte zwar Geheimes, jedoch bringe das Bekanntwerden keine Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik, wie es der Landesverrats-Paragraf 93 des Strafgesetzbuchs verlangt. Auch „netzpolitik.org“ hat das Gutachten veröffentlicht. Der damals von Range beauftragte Gutachter ging dagegen davon aus, detaillierte Personalpläne zu Internet-Überwachungsmaßnahmen könnten Terrorgruppen wie dem „Islamischen Staat“ Vorteile verschaffen.

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