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Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern, am Mittwoch im Bundeskabinett.

© imago/Metodi Popow

Öffentlicher Dienst: Kabinett beschließt härtere Gangart gegenüber Extremisten

Das Kabinett beschließt eine Reform des Disziplinarrechts, mit dem Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst entfernt werden können.

Extremisten im öffentlichen Dienst sollen künftig schneller von ihren Posten entfernt werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform des Disziplinarrechts.

Diese soll insbesondere dazu führen, dass die Verfahren kürzer werden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich Bundesbeamte und -beamtinnen.

Im Zentrum des Reformvorhabens steht das Bundesdisziplinargesetz. Es verfüge bereits „über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden“, erklärte das Innenministerium.

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Bislang dauerten Verfahren lange

Solche Vergehen führten in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. „Jedoch dauern diese Verfahren oft mehrere Jahre.“ Gravierende Maßnahmen gegen die Beamtinnen oder Beamten muss der Dienstherr bislang nämlich vor Gericht durchsetzen.

Künftig sollen solche Maßnahmen stattdessen in einer sogenannten Disziplinarverfügung direkt angeordnet werden können. Dies betrifft den Angaben zufolge neben der Entfernung aus dem Dienst auch Zurückstufungen und die Aberkennung des Ruhegehalts.

Gleichzeitig sollen dem Ministerium zufolge die Hürden für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafrechtlichen Verurteilung gesenkt werden.

„Mit unserer Reform können Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden - insbesondere durch ein beschleunigtes Verfahren und eine konsequentere Ahndung von Volksverhetzungsdelikten“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss. „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird“.

Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte in Berlin, er wolle betonen, dass „die überwältigende Mehrheit der Beamtinnen und Beamten“ fest auf dem Boden des Grundgesetzes stünden.

Verstöße gegen die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht oder andere schwere Dienstvergehen träten „im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bundesbeschäftigten nur sehr, sehr selten auf“.

Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird

Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin

Doch auch wenn es sich nur um Einzelfälle handele, „beschädigen sie das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig“, unterstrich Hebestreit. (AFP)

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