zum Hauptinhalt
Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD in Bayern, beim politischen Aschermittwoch der AfD.

© dpa/Daniel Löb

Partei scheitert mit Klage: Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD beobachten

Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat geklagt. Der Geheimdienst hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall zu beobachten.

Stand:

Der Verfassungsschutz in Bayern darf den Landesverband der AfD beobachten. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München eine Klage dagegen ab. Demnach durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren. 

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. „Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen“, sagte Kumetz.

Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt ist.

Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien - etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren - oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten.

Der Geheimdienst beobachtet die AfD als Gesamtpartei bereits seit 2022

Der Geheimdienst hatte im Juni 2022 bereits entschieden, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten, und teilte dies im September 2022 der Öffentlichkeit mit.

Der AfD-Landesverband erhob dagegen Klage und stellte zudem einen Eilantrag. Aus Sicht der Partei ist der Landesverfassungsschutz unter anderem zur Beobachtung der Gesamtpartei nicht berechtigt.

Der Eilantrag wurde im April 2023 vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen und eine Beschwerde der AfD dagegen im September auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Dieser bemängelte nur Formulierungen der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes, die den Eindruck erweckten, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei. Das Verwaltungsgericht entschied nun im Hauptverfahren.

Im Mai entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und weiter beobachten darf. (AFP, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })