zum Hauptinhalt

Politik: Patienten ohne Stimmrecht

Am Dienstag hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Rainer Hess, gewählt.

Am Dienstag hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde der ehemalige Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Rainer Hess, gewählt. Der Gesetzgeber hat den GBA mit einer Regelungskompetenz und mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattet. Beraten wird der GBA von einem unabhängigen, wissenschaftlichen Institut. So wird der Ausschuss definieren, was eine chronische, schwerwiegende Krankheit ist. Auch die Festlegung der Krankentransportrichtlinien legt der GBA fest. Darüber hinaus bestimmt er bis Ende März unter anderem, welche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel die gesetzlichen Krankenkassen bei schwer kranken Patienten bezahlen sollen. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss gehören je neun Vertreter von Kassen und Ärzten sowie drei unparteiische Mitglieder an. An den Sitzungen nehmen erstmals Patientenvertreter teil, die Anträge stellen und mitberaten dürfen, aber kein Stimmrecht haben. oom

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false