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Prostitutionsgesetz: Von der Leyen zieht "ernüchternde Bilanz"

Das Anfang 2002 eingeführte Prostitutionsgesetz hat seine Ziele nach den Worten von Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen "nur sehr begrenzt erreicht". Die Möglichkeiten seien "fast nicht genutzt worden".

Berlin - Die Bilanz des Gesetzes falle "ernüchternd aus", sagte von der Leyen bei der Vorstellung eines Regierungsberichts. So sei es für Prostituierte seit Inkrafttreten des Gesetzes zwar leichter, einen Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen. Auch könnten sie rechtlich gegen Freier und Bordellbesitzer vorgehen, um ihren Lohn durchzusetzen. In der Praxis seien die Optionen jedoch "fast nicht genutzt worden".

Auch sei der Ausstieg aus der Prostitution zwar rechtlich jederzeit möglich, doch seien die tatsächlichen Möglichkeiten bislang nicht verbessert worden, fügte die Ministerin hinzu. Auch die gesundheitlichen und hygienischen Arbeitsbedingungen der Prostituierten hätten sich "im Ergebnis nicht im erhofften Maß verbessert". Befürchtungen, dass mit dem Gesetz die Kriminalitätsbekämpfung im Prostitutionsbereich erschwert werde, hätten sich dagegen nicht bestätigt, betonte die Ministerin.

Regelung gegen Zwangsprostitution angekündigt

Zugleich kündigte von der Leyen eine Regelung an, wonach sich Freier von Zwangsprostituierten künftig strafbar machen. "Wer Zwangsprostituierte oder Menschenhandelsopfer zur Prostitution ausnutzt, der muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", betonte von der Leyen.

Verbessert werden soll auch der Schutz Jugendlicher vor Prostitution. Während heute noch "ungestraft die Dienste einer 16-jährigen Prostituierten in Anspruch" genommen werden könnten, solle die "Schutzaltersgrenze" auf 18 Jahre angehoben werden, kündigte die CDU-Ministerin an. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung werde im Frühjahr in Kraft treten. (tso/ddp)

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