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Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister.

© Andreas Arnold / picture alliance/dpa

Rechtsbeugung und Meineid: Sterbehelfer zeigen Spahn an

Der Gesundheitsminister ignoriert ein Urteil, das zur Suizidhilfe verpflichtet. "Dignitas" legt den Fall der Berliner Justiz vor.

Die Berliner Justiz muss sich mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befassen. Wie die Schweizer Sterbehilfe-Vereinigung „Dignitas“ am Donnerstag mitteilte, habe sie Spahn wegen dieses Delikts sowie wegen Verdachts auf Meineid angezeigt. Hintergrund ist die Weigerung Spahns, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von März 2017 umzusetzen. Darin wird das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, unheilbar erkrankten und schwerst leidenden Patienten auf deren Antrag hin tödlich wirkende Betäubungsmittel auszureichen.

Ein Gutachten für "politische Kommunikation"

Bereits Spahns Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) hatte erklärt, dass der Staat nicht zum Suizidhelfer werden dürfe. Im Juni wies das Ministerium das BfArM an, entsprechende Anträge abzulehnen. Es berief sich dazu auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio. Wie berichtet, geht aus internen Dokumenten allerdings hervor, das mit dem vom BfArM beauftragten Gutachten vor allem die „öffentliche und politische Kommunikation“ beeinflusst werden sollte. „Dignitas“ betont in einem Schreiben an Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), dass die Rechtsmeinung Di Fabios nicht über dem Urteil stehen könne. Einen Meineid habe Spahn begangen, weil er bei seinem Amtsantritt all dies gekannt und trotzdem versprochen habe, das Grundgesetz zu wahren.

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