zum Hauptinhalt
Effizienz lautet die Reform-Maxime, der sich auch Strafverteidiger beugen sollen.

© Oliver Berg/dpa

Reform des Strafprozesses: Die angebliche Modernisierung ist eine Verarmung

Das Justizministerium will Rechte der Verteidigung stutzen, Beweise vorzulegen. Das ist schädlich, begründet mit dem Ramschwort Effizienz. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es wird wieder modernisiert im deutschen Rechtsstaat, diesmal geht es an eine Ur-Institution, das Strafverfahren. Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Entwurf zur „Modernisierung“ in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben.

In der Öffentlichkeit steht die Ausweitung der DNA-Analyse, weil dieses Thema für politischen Konflikt geeignet erscheint. Dass künftig nicht nur ein Identitätsabgleich, sondern auch etwa die Feststellung von Haut- und Haarfarbe möglich sein soll, lohnt indes kaum der Debatte. Schon immer suchte die Polizei unter anderem „dunkelhäutige“ Verdächtige; sie wird es auch in Zukunft tun. Rassistisch ist daran, wie solche Fahndungen von Hetzern im Internet oder auf den politischen Bühnen ausgebeutet werden. Dafür aber können die Ermittler nichts.

Das Ministerium wirft der Anwaltschaft Missbrauch vor

Ansonsten ist das Projekt ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, von denen zwei herausragen, über die prinzipieller gestritten werden könnte. Es geht um drastische Einschnitte in Verteidigerrechte. Es soll schwieriger werden, Richterinnen wegen Befangenheit abzulehnen und auch, eine weitere Beweiserhebung zu beantragen.

Das Justizministerium wirft der Anwaltschaft Missbrauch vor, man wolle Prozesse so nur verschleppen. Ein aus Sicht vieler treffendes Argument, weil es ein Klischee bedient: Anwältinnen und Anwälte streiten um des Streitens Willen und weil jede Verzögerung ihnen Euros in die Kasse spült.

Etwas billig. Tatsächlich werden Befangenheitsvorwürfe zwar zuweilen inflationär erhoben, weshalb neue Hürden ihren Gehalt wieder besser kenntlich machen. Doch die Verkürzung des Beweisantragsrechts ist nicht nur unergiebig, sondern schädlich.

Aus Gerichtsfilmen kennt jeder die Situationen, in denen Menschen in den Zeugenstand treten, deren Aussage einen Prozess drehen kann, deren Befragung Fragen aufwirft, die noch keiner beantwortet hat. Das ist der Sinn dieses Verteidiger- und Angeklagtenrechts: Den aus den Akten geformten Sichtweisen eine andere Perspektive hinzuzufügen, das neue Licht anzuknipsen, in dem ein Fall plötzlich erscheinen kann.

Das Ramschwort "Effizienz" soll alles begründen

Klar, manchmal mag es auch Missbrauch gegeben haben. Aber keiner, dessen sich die Justiz nicht mit vorhandenen Mitteln hätte erwehren können. Die „Modernisierung“ genannte Reform führt hier zu einer Verarmung, begründet mal wieder mit dem Ramschwort von der Effizienz, um die es bei der Suche nach Wahrheit, beim Ringen um Schuld und Unschuld nur am Rande gehen kann.

Auch Sinnvolles enthält der Entwurf, wie etwa Standards für Gerichtsdolmetscher oder verbesserte Möglichkeiten zur Videovernehmung. Doch der Einschnitt in das Beweisrecht wäre gut verzichtbar gewesen. Ohne starke Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger wird der Rechtsstaat schlapp.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false