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In Zukunft soll offenbar das Bundesverwaltungsamt Anträge auf Familiennachzug prüfen.

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Regelung zur Antragsprüfung: Union und SPD einigen sich beim Familiennachzug

In Zukunft soll das Bundesverwaltungsamt Anträge auf Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen prüfen. Auf diese Regelung haben sich Union und SPD offenbar geeinigt.

Von Antje Sirleschtov

Bei der Neuregelung zum Familiennachzug von Flüchtlingen, etwa aus Syrien oder dem Irak, haben Union und SPD offenbar eine gemeinsame Regelung gefunden. Nach einem neuerlichen Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) soll in Zukunft das Bundesverwaltungsamt die Anträge von sogenannten subsidiär geschützten Flüchtlingen prüfen, wenn diese Eltern, Kinder oder Ehepartner nach Deutschland nachholen wollen.

Das Verwaltungsamt untersteht dem Innenministerium. Anders als bisher müssen dann die Familienmitglieder im Ausland nicht mehr monatelang auf einen Termin zur Antragstellung bei den deutschen Konsulaten warten. In dem Gesetzentwurf ist dazu geregelt, dass das Verwaltungsamt eine Vorauswahl derjenigen Flüchtlinge treffen soll, die ihre Familienangehörigen nachholen dürfen.

Das Auswärtige Amt und die lokalen Ausländerbehörden prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug vorliegen. Gemäß Koalitionsvertrag sollen ab August rund 1000 Familienmitglieder pro Monat nach Deutschland nachziehen dürfen.

Zuvor hatte es Streit innerhalb der Koalition gegeben

Nachdem der Innenminister vor vier Wochen einen ersten Entwurf vorgelegt hatte, gab es Streit innerhalb der Koalition. Die SPD hatte Seehofer vorgeworfen, den Zuzug für Familienmitglieder, deren Angehörige in Deutschland von Sozialleistungen leben, begrenzen zu wollen.

Außerdem bemängelten die Sozialdemokraten, die Entscheidungswege der Behörden seien intransparent und würden dazu führen, dass etwa Anträge minderjähriger Kinder, die ihre Eltern nach Deutschland holen wollen, nicht prioritär behandelt würden.

Einig sind sich Union und SPD, dass Straftätern die Möglichkeit des Familiennachzuges verwehrt bleiben soll. Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka begrüßte die Einigung auf den neuen Gesetzentwurf, der Mitte Mai im Kabinett und danach bis Ende Juli im Bundestag beraten und verabschiedet werden soll.

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