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Richterwahlverfahren wird überprüft: Damit sich überhaupt noch Kandidaten finden
Die Koalitionsfraktionen prüfen, wie das Richterwahlverfahren so ablaufen könnte, dass möglichst niemand beschädigt wird. Sonst gibt es nämlich bald keine Kandidaten mehr.
Stand:
In den Koalitionsfraktionen im Bundestag wird das Richterwahlverfahren gerade kritisch überprüft. Krisen wie die gegenwärtige sollen sich, wenn irgend möglich, nicht wiederholen. Deshalb soll das Wahlverfahren auch öffentlich „auf den Kern zurückgeführt“ werden, heißt es.
Transparenz, nicht Mauschelei
Ziel ist Transparenz schon im zuständigen Bundestagsausschuss. Alles, was statt als Vorsondierung als Mauschelei bezeichnet werden könnte, soll unterbleiben. Politischen Vertretern von rechts und links außen soll möglichst wenig Anlass zur Kritik gegeben werden.
Rückführung auf den Kern könnte demnach bedeuten, dass die Fraktionen nach dem d‘Hondtschen Prinzip offen ihre Kandidaten benennen, über die dann nach Anhörung im Bundestag abgestimmt wird. Bisher gilt die Zweidrittelmehrheit. Ob die auf Dauer bleiben soll, ist zu diskutieren.
Die Besetzung der Posten entsprechend ernst nehmen
Im Falle, dass die Bewerbung nicht angenommen wird, sollen ohne Schuldzuweisungen und übermäßige Aufgeregtheiten neue Kandidaten aufgestellt werden. Dahinter steht der Wunsch, dass die Besetzung des Verfassungsgerichts seiner Bedeutung entsprechend wichtig genommen wird.
Dieses Gericht ist die mit weitem Abstand am meisten geachtete Institution der Demokratie. Ihm kommt die Aufgabe zu, als letzte Instanz überpolitisch Rechtsfrieden in der Republik zu sichern. Deshalb soll vermeintliches Geschacher um Posten, das in der Öffentlichkeit als herabsetzend angesehen werden kann, möglichst vermieden werden. Andernfalls wird in den Koalitionsspitzen ein „Booster“ für AfD-Vorhaltungen befürchtet.
Auch das politische Handwerk wird gerade einer Prüfung unterzogen. Die sogenannten Entscheider wollen ihre Erwartungen klarer kommunizieren, untereinander und in die jeweiligen Fraktionen hinein. Dazu zählt, dass keine Seite polarisierende oder bewusst provozierende Vorschläge macht.
Hintergrund ist die Überlegung, dass jedes Scheitern geeignet ist, das Gericht, die Kandidaten und das Verfahren zu beschädigen. Dann aber könnte sich bald niemand mehr dafür hergeben.
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