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Politik: Russland droht Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Russland droht wegen Missachtung der Menschenrechte in Tschetschenien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird am heutigen Donnerstag über einen "dringenden Aufruf" des Politischen Ausschusses an die Mitgliedsländer abstimmen.

Russland droht wegen Missachtung der Menschenrechte in Tschetschenien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird am heutigen Donnerstag über einen "dringenden Aufruf" des Politischen Ausschusses an die Mitgliedsländer abstimmen. Der Ausschuss empfahl außerdem ein Ultimatum bis zum 31. Mai. Bis dahin soll Russland endgültig einen Waffenstillstand verkünden, einen Dialog mit den Rebellen aufnehmen und unabhängige Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen zulassen. Sonst droht ihm auch die Suspendierung seiner Mitgliedschaft im Europarat. Der europäische Staatenbund wird außerdem in Kürze drei Vertreter in das Büro des russischen Menschenrechtsbeauftragten für Tschetschenien, Wladimir Kalamanow, entsenden. Dies kündigte der Generalsekretär des Europarats, Walter Schwimmer, am Mittwoch in Straßburg an.

In Abkehr von seinen harschen Tönen vom Dienstag begrüßte Kalmanow am Mittwoch die Forderung der UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson, die während des Tschetschenien-Krieges begangenen "ernsten Menschenrechtsverletzungen" durch einen Untersuchungsausschuss klären zu lassen. Zuvor hatte Kalmanow im Einklang mit der Moskauer Propaganda Robinsons kritische Schilderung der Lage in Tschetschenien "Lüge" genannt.

In einer Erklärung des Europarats wird Russland vorgeworfen, hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte in der Kaukasusrepublik "bislang nur Absichtserklärungen abgegeben zu haben". Bereits Ende Januar hatte der Europarat Russland wegen des Kriegs in Tschetschenien verwarnt, Moskau vor der Verhängung von Sanktionen aber eine Frist bis April eingeräumt, die Menschenrechtslage zu verbessern und Verhandlungen mit den Rebellen aufzunehmen. Der Ausschuss hielt zwar fest, dass auch die Unabhängigkeitskämpfer die Menschenrechte verletzten, doch könne dies nicht als Rechtfertigung für die Verletzung der Verpflichtungen herhalten, die sich aus der Mitgliedschaft im Europarat ergeben.

In Tschetschenien setzte die russische Luftwaffe ihre Angriffe auch am Mittwoch fort. Die Rebellen töteten nach eigenen Angaben acht russische Elitetsoladten.

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