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Politik: Schuldenerlass für die ärmsten 19 Staaten

Kapstadt/Washington - Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird 19 der 20 ärmsten Staaten der Welt zum 1. Januar 2006 ihre gesamten Schulden bei der Finanzorganisation erlassen.

Kapstadt/Washington - Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird 19 der 20 ärmsten Staaten der Welt zum 1. Januar 2006 ihre gesamten Schulden bei der Finanzorganisation erlassen. Insgesamt handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten in Höhe von 3,3 Milliarden Dollar. Von der Initiative, die am Mittwochabend in Washington beschlossen wurde, sind bilaterale Schulden ausgenommen. In den Genuss des Schuldenerlasses kommen zunächst Äthiopien, Benin, Bolivien, Burkina Faso, Kambodscha, Ghana, Guyana, Honduras, Madagaskar, Mali, Mosambik, Nicaragua, Niger, Ruanda, Senegal, Tadschikistan, Tansania, Uganda und Sambia. Der westafrikanische Wüstenstaat Mauretanien muss noch nachweisen, dass die gestundeten Mittel dort tatsächlich in die Armutsbekämpfung fließen werden.

Den Anstoß für die umfangreiche Entschuldungsinitiative hatten die führenden Industrienationen und Russland (G 8) bei ihrem Gipfeltreffen im Juli im schottischen Gleneagles gegeben. Mit dem Schuldenerlass soll das von den Vereinten Nationen (UN) gesetzte Ziel erreicht werden, bis 2015 die Zahl der Menschen zu halbieren, die von weniger als einem Dollar pro Tag leben müssen.

Auch die Weltbank, die Schwesterorganisation des IWF, will noch in diesem Jahr über einen Erlass entscheiden. Insgesamt sind die dafür vorgesehenen Länder bei der Weltbank mit 38 Milliarden Dollar verschuldet. Der Schuldenerlass für weitere 20 Länder tritt erst in Kraft, wenn auch diese Staaten die Bedingungen einer „guten Regierungsführung“ erfüllen. Dazu gehört der erfolgreiche Kampf gegen Korruption. Die 19 Länder, die sofort in den Genuss einer umfassenden Schuldabschreibung durch den IWF kommen, haben nachgewiesen, dass sie die eingesparten Gelder in die eigene Armutsbekämpfung stecken werden. Gleichzeitig haben sich die Länder einer „vernünftigen Wirtschaftspolitik“ verpflichtet. Dazu zählen eine offene Haushaltsführung, Fiskaldisziplin sowie ein hartes Vorgehen gegen die Korruption.

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