zum Hauptinhalt

Politik: Schwarzgeldaffäre der Hessen-CDU: Post für das Gericht in letzter Minute

Wenn an diesem Freitag das hessische Wahlprüfungsgericht zusammentritt, liegt dem fünfköpfigen Gremium nicht nur das Votum des berichterstattenden Richters Hans-Joachim Höllein vor, der empfiehlt, die Akten zu schließen. In letzter Minute erhielt der Vorsitzende des Gremiums, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Berhard Heitsch, Post von den Anwälten eines Beschwerdeführers.

Wenn an diesem Freitag das hessische Wahlprüfungsgericht zusammentritt, liegt dem fünfköpfigen Gremium nicht nur das Votum des berichterstattenden Richters Hans-Joachim Höllein vor, der empfiehlt, die Akten zu schließen. In letzter Minute erhielt der Vorsitzende des Gremiums, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Berhard Heitsch, Post von den Anwälten eines Beschwerdeführers. Dieser fordert die Annullierung der Landtagswahl wegen des Einsatzes von Schwarzgeld im CDU-Wahlkampf und will zumindest eine mündliche Verhandlung erzwingen. Der Beschwerdeführer heißt Carl Maria Schulte und kandidiert - aussichtslos - in Frankfurt als Unabhängiger für das Amt des Oberbürgermeisters. Der Schriftsatz seiner Rechtsanwälte an das Wahlprüfungsgericht indes dürfte nicht so einfach vom Tisch zu wischen sein.

Richter Höllein schließt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum hessischen Wahlprüfungsrecht, der Einsatz nicht deklarierter Gelder im Wahlkampf sei kein Verstoß gegen die guten Sitten, mithin kein Grund für die Annullierung der Landtagswahl von 1999. Doch die Anwälte Schultes widersprechen. Sie werfen der CDU vor, eine "weitgehend illegale Parteifinanzierung etabliert" zu haben. Dass der Einsatz von "rechtswidrig nicht deklariertem Geld" wahlentscheidend gewesen sei, nennen sie, das Bundesverfassungsgericht zitierend, "unerträglich". Vor allem fordern sie eine mündliche Verhandlung. Eine nicht öffentliche Entscheidung würde ihrer Ansicht nach angesichts des bisherigen Prüfungsaufwands wenig Verständnis finden oder fehlinterpretiert werden.

Noch ein anderer wichtiger Punkt dürfte Diskussionsstoff liefern, weil er der CDU missfallen muss. Berichterstatter Höllein folgt zwar in der Frage der Sittenwidrigkeit der Argumentation der hessischen Regierungsparteien CDU und FDP. Andererseits stellt der Richter aber einen kausalen Zusammenhang zwischen Roland Kochs Wahlerfolg und dem CDU-Schwarzgeld her. Die CDU-Kampagne zum Doppelpass, sei "nahezu ausschließlich" aus schwarzen Kassen finanziert worden und habe einen "mandatsentscheidenden Stimmungsumschwung" zugunsten der CDU bewirkt, schreibt Höllein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false