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Zwei, die sich über den Fall Sami A. kräftig gestritten haben: Justizministerin Barley (SPD) und Innenminister Seehofer (CSU).

© Reuters/Christian Mang

Fall Sami A.: Seehofer: Gefährder dürfen nicht in Deutschland bleiben

Die Entscheidung der Justiz, dass die Abschiebung von Sami A. rechtswidrig sei, sei zu akzeptieren, so Seehofer - "ganz gleich, ob man sie nachvollziehen kann".

Gefährder dürfen nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nicht in Deutschland bleiben. „Die Bevölkerung erwartet das auch von uns“, sagte Seehofer den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Wenn das richtig sei, müsse auch ein Mann wie Sami A. außer Landes gebracht werden, sagte der Innenminister zu der Debatte um die unrechtmäßige Abschiebung des Islamisten nach Tunesien. Er habe nicht einsehen können, dass sich jemand wie Sami A. darauf berufe, dass er in Tunesien nicht menschenwürdig behandelt werde.

Seehofer erklärte, Tunesien sei ein sicherer Herkunftsstaat, in dem keine politische Verfolgung stattfinde. Sami A. habe in Tunesien aus der Haft heraus Interviews gegeben und sei inzwischen sogar frei. Die Entscheidung der Justiz, dass die Abschiebung rechtswidrig sei, sei jedoch zu akzeptieren, „ganz gleich, ob man sie nachvollziehen kann oder nicht“.

Derzeit lasse Tunesien den Mann nicht ausreisen, sagte Seehofer. Das Auswärtige Amt bemühe sich darum, eine Zusicherung zu bekommen, dass er nicht gefoltert werde. Er selbst habe auch mit dem tunesischen Innenminister telefoniert und ihn gebeten, auf die Verbalnoten zu antworten.

Der mutmaßliche frühere Leibwächter des Gründers des Terrornetzwerks Al Kaida, Osama bin Laden, war im Juli auf Anweisung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, wo er seit Jahren in Bochum lebte, ausgeflogen worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kurz zuvor in einem Eilbeschluss die Abschiebung untersagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte als ranghöchstes Gericht in Nordrhein-Westfalen dann entschieden, dass Sami A. aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. (epd)

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