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Segnung gleichgeschlechtlicher Paare: Katholische Kirche geht weiteren Schritt
Lange war es ein Kampf zwischen den Bischöfen, die mehr wollten, und denen, die behaupteten, nichts ließe sich ändern. Nun hat die Deutsche Bischofskonferenz ein Schreiben veröffentlicht.
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In der katholischen Kirche in Deutschland gibt es jetzt eine offizielle Handreichung für die Segnung homosexueller Paare sowie von Paaren ohne Trauschein. Ein entsprechendes Dokument beschloss in dieser Woche die „Gemeinsame Konferenz“ aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). „Die Kirche bringt Paaren, die in Liebe verbunden sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an“, heißt es in dem Papier.
Deshalb solle die bereits vielerorts geübte Praxis bestärkt werden, Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen mit einem Segen in ihre Partnerschaft zu begleiten. Auch für Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können, soll dies gelten.
„Nicht wenige Paare wünschen sich einen Segen für ihre Beziehung“, heißt es in der Handreichung. „Eine solche Bitte ist Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten.“
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Allerdings hat das Papier nur den Charakter einer Empfehlung an die Diözesanbischöfe. Sie müssen den Text für ihre Bistümer in Kraft setzen. Ob das in konservativen Bistümern, wie dem Erzbistum Köln, geschieht, ist fraglich.
Und ähnlich wie zu Beginn der Einführung der Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in den evangelischen Landeskirchen – die mittlerweile meist die vollgültige Eheschließung anbieten – betont das Papier, dass es keine Verwechslungen mit „mit der gottesdienstlichen Feier des Ehesakraments“ geben soll.
Der Münchner Theologe Wolfgang F. Rothe, der sich für mehr Akzeptanz queerer Menschen in der katholischen Kirche engagiert, zeigte sich trotzdem erfreut über die Handreichung. „Dadurch wird die Segnung von Paaren, denen nach derzeitigem kirchlichem Recht das Sakrament der Ehe verwehrt bleibt, auf eine etwas verbindliche Basis gestellt“, sagte Rothe dem Tagesspiegel.
„Ich sage ausdrücklich: etwas verbindlicher, denn es fällt auf, dass die Handreichung durchweg Soll-Bestimmungen enthält“, so Rothe. Ihr Verbindlichkeitsgrad sei deswegen fraglich. „Insofern ist die Handreichung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber einmal mehr nur ein kleiner Schritt.“
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