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„Soli“ darf weiter erhoben werden: Der Staat muss Kasse machen können
Die Wirtschaft stöhnt, Schwarz-Rot freut es: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes ist der Solidaritätszuschlag auch lange nach der Wiedervereinigung verfassungsgemäß – und letztlich auch gerecht.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Die gute Nachricht für die einen ist die schlechte für die anderen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag lässt die künftigen Koalitionäre aufatmen. Sie dürfen weiter mit ein paar Milliarden Euro Einnahmen jährlich für den Bundeshaushalt rechnen und müssen, wichtiger noch, nicht viele Milliarden daraus zurückzahlen.
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