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Politik: Sondersteuer auf Alcopops?

Regierung plant zudem Gesetz gegen kleine Zigarettenpackungen

Von Antje Sirleschtov

Berlin. Die Bundesregierung will den Verkauf von kleinen Zigarettenpackungen und das Verschenken von Zigaretten zu Werbezwecken grundsätzlich verbieten. Außerdem soll von Juli 2004 an eine Sondersteuer von rund einem Euro auf 0,3-Liter-Flaschen mit alkoholhaltigen Süßgetränken, so genannten Alcopops, erhoben werden.

In einem Referentenentwurf des Finanzministeriums, der dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es, um dem „dramatischen Anstieg des Rauchens von Jugendlichen zu begegnen, ist es erforderlich, die kostenlose Abgabe von Zigaretten zu verbieten sowie eine Mindestpackungsgröße vorzuschreiben“. Finanzminister Hans Eichel (SPD) will es damit in Zukunft den Tabakkonzernen untersagen, Probepackungen zu Werbezwecken etwa in Gaststätten oder vor Diskotheken zu verteilen. Außerdem dürften Packungen, in denen weniger als 19 Zigaretten sind, nicht mehr verkauft werden. Die Tabakkonzerne hatten sich gerade mit Blick auf die Tabaksteuererhöhung im Frühjahr auf den Handel mit Kleinpackungen vorbereitet.

Bei der Sondersteuer, die auf Alcopops erhoben werden soll, sieht der Entwurf des Gesetzes „zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol-und Tabakkonsums“ vor, die Fertiggetränke mit geringem Alkoholanteil bis zu einer Flaschengröße von 0,5 Liter durch Besteuerung teurer zu machen, damit Jugendliche sie seltener kaufen. Herkömmliche alkoholhaltige Getränke nimmt der Gesetzentwurf von der Sondersteuer aus.

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