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ARCHIV - 26.05.2019, Spanien, Ibiza: Wohnungen in der Altstadt von Ibiza. Auf Ibiza und Mallorca herrscht seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Grund dafür ist neben den prekären Arbeitsbedingungen Experten zufolge auch die hohe Zuzugsrate auf den Inseln. (zu dpa-Korr «Mietwucher auf den Balearen - 500 Euro für ein Bett auf Ibiza») Foto: Patrick Schirmer Sastre/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa / Patrick Schirmer Sastre

Spanien und Portugal : Millionen von Mietern atmen auf

Die Regierungen der beiden iberischen Länder beschließen eine Grenze für Erhöhungen und weitere Entlastungen für die Bevölkerung. Ein Vorbild für den Rest Europas?

Haus- und Wohnungsmieten steigen vielerorts in Europa. Die Regierungen Spaniens und Portugals haben deshalb im Zuge ihrer Anti-Krisenpakete eine Mietendeckelung beschlossen. Der Mietzins darf maximal nur noch um zwei Prozent pro Jahr steigen. Ein Modell für andere Länder?

Millionen Mieter auf der iberischen Halbinsel können nun ein wenig aufatmen. Viele Mietverträge in Spanien und Portugal enthalten die Indexklausel. Diese besagt, dass die Miete jährlich entsprechend der Preissteigerung angepasst werden kann. Bei den momentanen Inflationsraten von 10,3 Prozent in Spanien und 9,4 Prozent in Portugal würde dies bei einer Miete von 1000 Euro eine happige monatliche Erhöhung zwischen 90 und 100 Euro bedeuten.

Ärmere sollen ihr Dach über dem Kopf behalten
Mit der gesetzlichen Mietenbremse wurde diese extremen Erhöhungen zunächst gestoppt. Die Deckelung wird in den beiden Ländern voraussichtlich so lange in Kraft bleiben, bis sich die Inflationsraten wieder auf einem normalen Wert eingependelt haben, der von den Zentralbanken bei maximal zwei Prozent angesiedelt wird.

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„Mit dieser Maßnahme schützen wir die Menschen, die in einer Mietwohnung leben und für die es zum Problem oder zuweilen sogar unmöglich wird, ihre Miete zu bezahlen“, sagt Spaniens äußerst populäre Vize-Regierungschefin Yolanda Díaz. Die spanische Sozialministerin Ione Belarra vergleicht den Mietendeckel mit einem Schutzschild, der ärmeren Bürger helfe, mit einem Dach über dem Kopf durch die Krise zu kommen.

In Spanien wie auch in Portugal leben vor allem junge Leute und sozial schwächere Familien in Mietwohnungen. Alle, die es sich leisten können, bevorzugen hingegen traditionell, in den eigenen vier Wänden zu wohnen.

Die Eigentumsquote ist laut Eurostat in den beiden iberischen Ländern mit annähernd 75 Prozent deutlich höher als in den deutschsprachigen Staaten. In Deutschland lag diese Quote nach aktuellen Eurostat-Zahlen bei nur 49,5 Prozent, in Österreich bei 54,2 und in der Schweiz bei 42,3 Prozent.

75
So viel Prozent der Menschen leben in Spanien und Portugal im Eigentum

Die portugiesische Regierung, die von dem Sozialdemokraten António Costa angeführt wird, geht in Sachen Mietpreisbremse noch einen Schritt weiter als Spanien. Portugal kommt auch den Vermietern ein Stück entgegen. Ihnen wurden zum Ausgleich Erleichterungen bei der Versteuerung der Mieteinnahmen zugesagt. Eine Kompensation, auf die Spaniens Vermieter bisher vergeblich pochen.

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Neben Spanien und Portugal hat bisher innerhalb der EU nur Frankreich noch im Zuge der Anti-Krisen-Maßnahmen eine befristete Grenze für die jährliche Mieterhöhung verabschiedet. Diese liegt in Frankreich 3,5 Prozent. Ähnliche Limits werden inzwischen auch in anderen europäischen Ländern diskutiert.

Spanien und Portugal haben weitere Maßnahmen verabschiedet, um die Bürger angesichts hoher Energiepreise und Inflationsraten zu entlasten. Dazu gehört eine Senkung der Energiesteuern, eine Subventionierung der Treibstoffpreise, eine Erhöhung der Mindestlöhne und einkommensabhängige Hilfen für ärmere Familien.

Auch der Nahverkehr wird gefördert: Portugal fror landesweit die Tarife bis Ende 2023 ein. Spanien beschloss ein Gratis-Ticket für den nationalen S-Bahn-Verkehr und 30 bis 50 Prozent Rabatt für alle anderen ÖPNV-Abos, zunächst bis Ende des Jahres, aber mit der Möglichkeit der Verlängerung. Alle Pensionäre erhalten jetzt im Oktober eine Einmalzahlung in Höhe des halben monatlichen Rentenanspruchs.

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