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Politik: Spendenaffäre: Nicht schuldig

Laurenz Meyer zeigt Gesicht. Er weiß warum, und es war erfolgreich.

Laurenz Meyer zeigt Gesicht. Er weiß warum, und es war erfolgreich. Für die CDU geht es um rund 41 Millionen Mark. Richter schätzen es, wenn die Prominenz, politische zumal, nicht nur Anwälte schickt, um für ihre Sache zu kämpfen. Der CDU-Generalsekretär sitzt in der ersten Reihe. Reden aber lässt er die anderen. Nur kurz vor Schluss der Verhandlung meldet er sich, ganz unjuristisch, wie er betont, und sagt: Wie in einer Demokratie Parteien sanktioniert würden, das wisse er sehr wohl. "Durch den Wähler."

"Unbefleckt durch die Landschaft"

Wäre er Angeklagter in einem Strafprozess, hieße das "nicht schuldig". Aber hier wird nicht über die CDU oder ihren Generalsekretär zu Gericht gesessen, sondern über die Bundesrepublik. Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am Mittwochmorgen die Klage der Partei gegen einen Festsetzungsbescheid vom 14. Februar 2000 aus der Hand des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD). Darin werden der CDU für das Kalenderjahr 1998 insgesamt 35 Milllionen Mark staatlicher Hilfen aufgrund der erhaltenen Wählerstimmen zugesprochen. 41 Millionen fehlten. Diese Summe hätte die CDU kassieren dürfen, weil ihr 50 Pfennig vom Staat für jede Mark private "Zuwendung" aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen zustehen.

Thierse wollte dieses Geld nicht zahlen. Es sollte die gerechte Strafe sein für die schwarzen Kassen in Hessen mit ihren dort geparkten 18 Millionen Mark. Dieses Vermögen war im offiziellen Rechenschaftsbericht über die Einnahmen und Ausgaben der Partei nicht aufgetaucht. Wie Laurenz Meyer wird auch der Anwalt der beklagten Bundesrepublik ganz unjuristisch, als es auf dieses Thema kommt: "Hier hätte die CDU eine Chance für Katharsis gehabt", sagt Christian Kirchberg. "Sie hätte künftig unbefleckt durch die politische Landschaft gehen können". Doch statt zu büßen, klagte sie.

Thierse stützt sich auf Vorschriften des Parteiengesetzes. Danach muss der Rechenschaftsbericht für das Vorjahr bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht sein. Sonst verliert die Partei ihre Ansprüche auf die staatlichen Subventionen. Die CDU lieferte pünktlich, und ein vorläufiger Bescheid von Thierse war auch noch auf die vollen 76 Millionen Mark ausgestellt. Bald darauf zog es die CDU jedoch in den hessischen Sumpf. Nach brutalstmöglicher Auklärung stand fest: Der Rechenschaftsbericht war falsch, das Parteivermögen in Wahrheit viel höher. Für die Hausjuristen des Bundestagspräsidenten ist ein falscher Bericht gar kein Bericht. Theoretisch hätte man der CDU auch die Zuwendungen aus den Vorjahren aberkennen können, aber da war der Rechtstaat vor. "Das wäre unverhältnismäßig", warnt Rechtsanwalt Kirchberg.

Das Problem steckt im Parteiengesetz. Dort ist zwar viel davon die Rede, auf welche Art und Weise ein Rechenschaftsbericht zu erstellen ist. Ob er aber inhaltlich richtig, vor allem vollständig zu sein hat, darüber schweigt es weitgehend. Vielleicht schweigt es mit etwas zu viel Absicht und sollte hier künftig deutlicher werden. "Das ist aber nicht unser Fall", sagt der Vorsitzende Richter Alexander Wichmann, der gleichzeitig Präsident des Verwaltungsgerichts ist. "Das muss der Gesetzgeber selbst entscheiden".

"Formell" reicht

Nach seiner Ansicht muss für Parteien noch lange nicht gelten, was für eine Einkommensteuererklärung gilt. "Für die Festsetzung muss der Rechenschaftsbericht nur formell richtig sein", sagt er. Und übergibt mit diesen Worten, so viel ist sicher, den Fall an die nächste Instanz, dank "Sprungrevision" wohl das Bundesverwaltungsgericht.

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