
© dpa/Lars Penning
Staatsgerichtshof weist AfD-Beschwerden ab: Bürgerschaftswahl in Bremen ist gültig
Nach einem Streit reichte die AfD zwei Kandidatenlisten zur Wahl 2023 ein und durften deswegen nicht teilnehmen. Diese Entscheidung ist nun vom Bremer Verfassungsgericht bestätigt worden.
Stand:
Die Bürgerschaftswahl in Bremen vom vergangenen Jahr muss nicht wiederholt werden. Der Staatsgerichtshof in Bremen wies am Freitag Beschwerden der AfD gegen die Wahl zurück. Die Partei war nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden, weil sie wegen innerparteilichen Streits zwei konkurrierende Kandidatenlisten hatte.
Der Bremer Landesverband der AfD zerfiel nach einem Landesparteitag im Jahr 2022 in verfeindete Lager, Hintergrund war ein Streit um die Gültigkeit der Vorstandswahlen. Das Landesschiedsgericht der Partei erklärte die Abstimmungen für nichtig und setzte einen Notvorstand ein.
Dieser Vorgang wurde später durch das AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt. Es gab allerdings zugleich auch noch den aus den Wahlen auf dem Parteitag hervorgegangenen Vorstand, den sogenannten Rumpfvorstand. Auch dieser nahm weiterhin für sich in Anspruch, den Landesverband zu vertreten. Beide Vorstände reichten jeweils eine Kandidatenliste für Bremen ein.
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AfD reichte zwei Kandidatenlisten ein und wurde von Wahl ausgeschlossen
Der Bremer Landeswahlausschluss ließ sie nicht zu, die AfD durfte an der Wahl im vergangenen Jahr also nicht teilnehmen. Der Landesverband der AfD und einzelne Bewerber der Partei aus Bremen und Bremerhaven zogen danach vor Gericht, um die Bürgerschaftswahl daher für ungültig erklären zu lassen.
Im Dezember wies bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Wahl zurück. Nun entschied auch der Staatsgerichtshof – das Verfassungsgericht des Landes – gegen die AfD. Es seien keine Wahlfehler erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich am Freitag bei der Urteilsbegründung. Landeswahlausschuss und Wahlprüfungsgericht hätten zu Recht festgestellt, dass die Wahlvorschläge sowohl für Bremerhaven als auch für Bremen ungültig gewesen seien.
So begründet das Gericht die Entscheidung
Die zwingend gebotenen Unterschriften des Landesvorstands unter den Kandidatenlisten hätten gefehlt. Jede Partei könne außerdem nur einen Wahlvorschlag einreichen, erklärte der Gerichtshof. Die Regel, dass dieser nur mit Unterschrift des Landesvorstands gültig sei, diene legitimen Zielen. Die Entscheidung des Gerichts erging einstimmig.
Bremens Landeswahlleiter Andreas Cors zeigte sich nach der Verkündung erleichtert. Das Urteil zeige, dass die frühere Entscheidung des Landeswahlauschusses „gerichtsfest“ gewesen sei, sagte er. Sie sei nun „vollumfänglich bestätigt“ worden. „Darüber bin ich sehr erleichtert.“
Der Bremer AfD-Politiker Thomas Jürgewitz kritisierte das Urteil als „aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt“. Seine Partei werde sich davon aber „letztendlich nicht vom Weg abbringen“ lassen, sagte er nach der Verkündung. Er sehe auch keine negative Auswirkungen für die AfD bei den in den nächsten Wochen anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg.
Bremens CDU-Landeschef Heiko Strohmann begrüßte das Urteil als „wichtiges Signal für die politische Stabilität in Bremen“. Der Gerichtshof habe nun bestätigt, dass die Bürgerschaftswahlen von 2023 korrekt verlaufen seien.
Aus der Wahl im Mai 2023 war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Sie regiert in Bremen seitdem in einer Dreierkoalition mit Grünen und Linken. (AFP)
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