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Stärkere Kürzungen: Koalition will Fehlen im Bundestag schärfer bestrafen
Wer als Abgeordneter entschuldigt oder unentschuldigt eine Bundestagssitzung verpasst, soll eine geringere Kostenpauschale erhalten. Ausnahmen gibt es nur im Krankheitsfall.
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Das Fehlen bei Bundestagssitzungen soll künftig für Abgeordnete eine höhere Kürzung der sogenannten Kostenpauschale zur Folge haben. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, über den das Parlament am Freitag erstmals beraten soll. Die Kostenpauschale soll künftig um 200 statt 100 Euro reduziert werden, wenn Abgeordnete an einem Sitzungstag des Parlaments entschuldigt fehlen oder an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnehmen. Bei unentschuldigtem Fehlen soll die Pauschale um 300 statt bislang 200 Euro gekürzt werden.
Ausnahmen soll es weiter geben, wenn die Abgeordneten oder ein zu betreuendes Kind krank sind. Die Kostenpauschale liegt bei monatlich 5.349,58 Euro. Der Entwurf begründet die Verschärfung der Sanktionen damit, Präsenz und Mitwirkung von Mitgliedern des Bundestags stärken zu wollen. Die Anwesenheit von Abgeordneten wird im Bundestag über Listen kontrolliert, in die sich die Parlamentarier und Parlamentarierinnen eintragen müssen.
Gemeinsam mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes berät der Bundestag am Freitag auch eine umfassende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags, die bereits in der vorangegangenen Wahlperiode angestrebt, aber nicht mehr verwirklicht wurde. Dem Entwurf von Union und SPD zufolge soll es künftig klarere Regeln für die Wahl von Bundestagsvizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden geben. Auch soll es künftig einen Passus geben, der es ermöglicht, einen Vizepräsidenten wieder abzuwählen.
Die neue Geschäftsordnung soll zudem festlegen, dass Abgeordnete nach drei Ordnungsrufen während einer Sitzung des Saales verwiesen werden müssen. Auch die Höhe der Ordnungsgelder soll verdoppelt werden – auf 2.000, im Wiederholungsfall 4.000 Euro. (epd)
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