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Politik: Stasi-Unterlagen: Kohls Akte bleibt zu

Am vergangenen Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Gauck-Behörde keine Stasi-Akten über den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl veröffentlichen darf. Richter Volker Markworth begründete sein Urteil damit, dass der Schutz von Stasi-Opfern - in diesem Fall Kohl - Vorrang vor der Aufarbeitung der Stasi-Geschichte habe.

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Am vergangenen Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Gauck-Behörde keine Stasi-Akten über den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl veröffentlichen darf. Richter Volker Markworth begründete sein Urteil damit, dass der Schutz von Stasi-Opfern - in diesem Fall Kohl - Vorrang vor der Aufarbeitung der Stasi-Geschichte habe. Bis eine schriftliche Begründung für das Urteil vorliegt, können noch Monate vergehen. Vorher kann es jedoch nicht rechtsgültig werden. Die Beauftragte für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, hatte bereits nach der mündlichen Begründung des Urteils Revision angekündigt.

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