
© Getty Images/Catherine Falls Commercial
Stellungnahme zu Bas’ Gesetzentwurf: Rentenversicherung befürchtet Verzögerung bei der Mütterrente
Vor lauter Richterwahl gerät ein anderes Aufregerthema des Sommers fast in Vergessen: die Mütterrente. Nun gibt es Neuigkeiten von jener Stelle, die die Pläne umsetzen müsste.
Stand:
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) befürchtet Verzögerungen bei der Mütterrente. Das geht aus der Stellungnahme der DRV zum aktuellen Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hervor. Das Dokument liegt dem Tagesspiegel vor, zuerst berichtet hatte „Table Media“.
Der Zeitplan des Projekts hat schon für einigen Ärger gesorgt, denn die Rentenversicherung hatte klargestellt, dass es aus ihrer Sicht wegen der hochkomplexen Umsetzung nicht vor 2028 losgehen kann. Die Koalition einigte sich aber auf einen Start 2027, wenn das nicht möglich sei, müsse eben ab 2028 rückwirkend ausgezahlt werden.
Genau das hält die Rentenversicherung für eine ganz schlechte Idee. In der Stellungnahme heißt es: „Sollte es zum Start der Mütterrente III vor 2028 kommen, ergeben sich weitere erhebliche Auswirkungen für deren Umsetzung.“ Komplexität und Aufwand würden sich weiter erhöhen. Die Folge: „Zeitplanverschiebungen können nicht ausgeschlossen werden.“
So teuer wird die Rentengarantie
Als Problem sieht die DRV auch, je nach Ausgestaltung, die möglichen vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen, etwa Hinterbliebenenrente, Grundsicherung oder Wohngeld. Die Rentenversicherung regt an, stärker in Richtung von Pauschalen zu denken, statt jeden Einzelfall auf den Cent auszurechnen.
Außerdem wird in dem Papier gefordert, der Staat solle nicht nur wie geplant die direkten Ausgaben für die Mütterrente III aus Steuermitteln finanzieren, sondern auch die Kosten für die Verwaltung.
Mit dem Gesetz will Schwarz-Rot ein Rentenniveau von 48 Prozent bis Mitte 2032 sichern und die Mütterrente ausweiten: Auch für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, sollen nachträglich volle drei Jahre Erziehungszeit angerechnet werden.
Die Stellungnahme der Rentenversicherung lenkt den Blick auch noch einmal auf die Kosten der 48-Prozent-Garantie für den Steuerzahler: Demnach geht es im Jahr 2029 um 4,1 Milliarden Euro und im Jahr 2031 um 11,2 Milliarden Euro. Bis 2040 würden die jährlichen Kosten auf 15,4 Milliarden Euro steigen, weil die Garantie nach ihrem Auslaufen nachwirkt.
Für die Mütterrente III liegen die Kosten bei zunächst rund fünf Milliarden Euro pro Jahr und gehen bis 2040 auf vier Milliarden Euro pro Jahr zurück.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: