Politik: Stichwort: Der 3. Oktober 1990
Am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei.
Stand:
Am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Grundlage war Artikel 23 der Verfassung. Geregelt wurde die Einheit durch den Vertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, den Einigungsvertrag und den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Am 3. Oktober wurde um 0 Uhr vor dem Reichstag die schwarz-rot-goldene Flagge aufgezogen. Die DDR hörte auf, zu existieren.
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