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Strafbare Beleidigungen gegen den Bundeskanzler: Merz muss offenlegen, welche Staatsanwaltschaften ermitteln
Seit Langem versucht Regierungschef Friedrich Merz, Recherchen über Fälle zu verhindern, bei denen er betroffen ist. Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht das Kanzleramt zur Auskunft verpflichtet.
Stand:
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) darf nicht länger geheim halten, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Politikerbeleidigungen führen, die gegen ihn selbst gerichtet sind. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren auf Antrag des Tagesspiegels entschieden.
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