Politik: Strafgelder sollen sozialen Einrichtungen dienen
Die Strafgelder im CDU-Finanzskandal sollten nach Ansicht der meisten davon profitierenden anderen Bundestagsparteien sozialen oder bildungspolitischen Zwecken zufließen. Sprecher von SPD, FDP und PDS machten am Samstag deutlich, dass sich ihre Parteien nicht an den ihnen nach dem Parteiengesetz zustehenden Strafgeldern in Höhe von 41 Millionen Mark bereichern wollten.
Die Strafgelder im CDU-Finanzskandal sollten nach Ansicht der meisten davon profitierenden anderen Bundestagsparteien sozialen oder bildungspolitischen Zwecken zufließen. Sprecher von SPD, FDP und PDS machten am Samstag deutlich, dass sich ihre Parteien nicht an den ihnen nach dem Parteiengesetz zustehenden Strafgeldern in Höhe von 41 Millionen Mark bereichern wollten. Die Parteien sollten sich gemeinsam darauf verständigen, auf ihren Anteil zu verzichten, hieß es.
Die Grünen hielten es dagegen für verfrüht, sich über die Verwendung der Strafgelder zu äußern, da nach der angekündigten Klage der CDU dagegen der Rechtsstreit darüber erst begonnen habe. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte entschieden, dass die CDU wegen ihres fehlerhaften Rechenschaftsberichtes für 1998 rund 41,3 Millionen Mark zurückzahlen muss.
Wenn einer Partei auf Grund ihrer fehlerhaften Angaben die staatlichen Zuwendungen gestrichen oder gekürzt werden, stehen diese Gelder gesetzlich den anderen Parteien zu. Alle diejenigen können mit zusätzlichen Mitteln rechnen, die bei der Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erzielten. Nach der Festlegung der staatlichen Teilfinanzierung stehen danach der SPD von den 41 Millionen Mark rund 21,6 Millionen Mark zu. Die Grünen könnten mit 5,9 Millionen Mark rechnen, die CSU mit 4,5 Millionen Mark, die FDP mit 3,2 Millionen Mark und die PDS mit 2,4 Millionen Mark.