zum Hauptinhalt
Gerhard Schröder, ehemaliger Bundeskanzler, wartet auf den Beginn der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags zum Pipeline-Projekt Nord Stream 2 im Sitzungssaal (Archivbild).

© dpa/Kay Nietfeld

Streit um Büro geht weiter: Anwälte empfehlen Schröder Berufung gegen Urteil

Das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt, dass der Ex-Kanzler keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag hat. Dennoch dürfte der Fall nicht abgeschlossen sein.

Der Streit um das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag wird die Justiz wohl weiter beschäftigen. Man habe ihm geraten, Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin einzulegen, teilte dessen Anwalt Michael Nagel am Freitag auf Anfrage mit.

„Nach der mündlichen Begründung der Entscheidung sind wir von deren Richtigkeit nicht überzeugt. Die Willkürlichkeit der Ruhendstellung des Büros des Bundeskanzlers a.D. wird zementiert“, erklärte Nagel. Das Gericht hatte am Donnerstag Schröders Klage gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde.

Nach dem Urteil hat der Altkanzler keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von Aufgaben aus dem früheren Amt. Zwar sei es seit mehr als 50 Jahren gängige Staatspraxis, nach dem Amtsende ein Büro zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht.

Dagegen spricht nach Überzeugung des Gerichts die Budgethoheit des Parlaments, die verfassungsrechtlich garantiert ist. Schröder könne sich auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Die Einrichtung eines solchen Büros richte sich allein nach öffentlichem Interesse, weil es um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gehe.

Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hatte das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zugelassen. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf die mit Steuergeld finanzierte Ausstattung früherer Funktionsträger. Die bisherige Gesetzeslage sei außerordentliche lückenhaft, hieß es vom Gericht im Zusammenhang mit dem Schröder-Verfahren.

Der 79-Jährige war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit.

Zuvor hatte Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden – auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.

In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Vor Gericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte.

Im März 2023 hatte das SPD-Schiedsgericht Hannover in zweiter Instanz entschieden, dass Schröder Mitglied der SPD bleiben darf. Zuvor war ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet worden. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false