Hat die AfD ein Exklusivrecht auf die Farbe Blau? Darum ging es bei einer Klage der Partei gegen Ex-Parteichefin Frauke Petry, die nach ihrem Austritt aus der AfD die "Blaue Partei" gegründet hatte. Diesen Rechtsstreit hat Petry nun gewonnen, bestätigte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts einen Bericht der "Welt am Sonntag".
Frühere AfD-Chefin Frauke Petry – die Einzelkämpferin

Demnach hatte die AfD die Verwendung des Namensbestandteils "blau" untersagen lassen wollen, scheiterte aber. Die AfD verwende zwar diese Farbe für ihre Auftritte, die Farbe werde aber nicht ausschließlich mit der Partei identifiziert, begründeten die Richter. Zudem sei "blau" kein Namensbestandteil der AfD - anders als bei den Grünen. Gegen das Urteil könnte die AfD Berufung einlegen. (dpa)
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