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Streit um Heizungsgesetz: Könnten ältere Häuser vorerst verschont bleiben?
Der GEG-Entwurf sieht vor, dass ab 2024 nur noch Heizungen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien eingebaut werden. Doch es bahnt sich eine weitere Ausnahmeregelung an.
Stand:
Seit Wochen streitet die Koalition über das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz. Vergangene Woche hatte das Bundeswirtschaftsministerium Vertretern der Regierungspartner vorgerechnet, welche Kosten auf die Mieter und Eigenheimbesitzer zukommen könnten, sollte ein Heizungswechsel erfolgen.
Nun wird ein weiteres Detail bekannt: Einem Bericht zufolge könnten die neuen Heizungsvorgaben gestaffelt nach Baujahr des jeweiligen Hauses in Kraft treten. Solche Überlegungen habe Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstagabend mit führenden Vertretern des Handwerks, der Heizungsindustrie und der Energieberater-Branche diskutiert, berichtete die „Welt am Sonntag“ am Samstag.
Demnach könnten die Vorgaben für Häuser mit Baujahr vor 1995 erst ab dem Jahr 2025 gelten. Der Zeitung zufolge machen solche Häuser rund 70 Prozent des Gebäudebestandes aus.
Grund für die Überlegung sei eine Novelle der Wärmeschutzverordnung, die vor etwa 30 Jahren in Kraft getreten ist. Häuser neueren Baujahres seien demnach vergleichsweise gut gedämmt und würden sich oft für den Einbau einer Wärmepumpe eignen, schreibt die „WamS“. Für sie könnten die Heizungsvorgaben wie geplant in Kraft treten.
Der GEG-Entwurf sieht vor, dass ab 2024 im Regelfall nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden, außerdem soll es Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben. (Tsp mit AFP/dpa)
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