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Union: Streit um Sicherungsverwahrung

Das Bundesjustizministerium hat mit Unverständnis auf Stimmen aus der Unionsfraktion reagiert, die den Kompromiss zur Sicherungsverwahrung wieder infrage stellen.

Die Union habe die Pläne in der Bundesregierung und auch auf der Justizministerkonferenz fast einstimmig unterstützt, teilte Sprecher Anders Mertzlufft am Dienstag mit. „Stimmen aus dem parlamentarischen Raum bilden nicht das Meinungsbild innerhalb der schwarz-gelben Koalition ab.“ Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hatte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) gesagt: „Die Pläne der Bundesjustizministerin zur Sicherungsverwahrung sind für die Union so nicht zustimmungsfähig, weil sie zu kurz greifen.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag, insbesondere die nachträgliche Sicherungsverwahrung müsse es weiter geben.

Das Kabinett hatte vor zwei Wochen Eckpunkte für ein neues Gesetz von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beschlossen. Nach ihren Plänen soll es eine Sicherungsverwahrung nur noch geben, wenn diese bereits im Urteil vorgesehen ist oder wenn sich das Gericht eine spätere Anordnung zumindest vorbehalten hat. Bei der Sicherungsverwahrung werden als hochgefährlich geltende Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe in Haft behalten.

Merzlufft erklärte, der Kabinettsbeschluss setze die Koalitionsvereinbarung um und ziehe die Lehren aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Dezember. Der EGMR hatte das in Deutschland praktizierte System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus infrage gestellt. dpa

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