Familien: Stufenplan für schlechte Eltern
Die Bundesregierung will Familiengerichte bei offensichtlichen Erziehungsmängeln früher einschreiten lassen. Den Richtern soll dafür ein gesetzlicher Maßnahmenkatalog an die Hand gegeben werden.
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Berlin - Nach Angaben des Bundesjustizministeriums waren die Maßnahmen in solchen Fällen bisher nicht konkret formuliert. Die Gerichte kamen oft erst spät zum Zug. Unter anderem sind in dem von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Stufenverfahren gerichtlich angeordnete Erziehungsgespräche geplant, wenn beispielsweise ein Kind im Kindergarten oder in der Schule als vernachlässigt oder entwicklungsgestört auffällt. Letzte Stufe bleibt, das Kind aus der Familie zu nehmen.
Wenn Eltern den Erziehungsgesprächen unentschuldigt fernbleiben, sollen gegen sie auch Ordnungsgelder verhängt werden können, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie verwies auf die jüngsten Fälle verwahrloster Kinder. Man müsse darauf reagieren.
Das Gesetz solle noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen und bis zum Jahresende vom Bundestag verabschiedet werden, sagte Zypries. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte weitergehende Maßnahmen. So müssten Gerichte auch gegen Erziehungsberechtigte einschreiten können, "wenn sich Kinder schwerer Straftaten schuldig machen". (tso/dpa)
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