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Der Begriff Rasse im Grundgesetz Aktuell wird auf politischer Ebene über den Begriff Rasse in Artikel 3 im Grundgesetz diskutiert. Die Grünen schlagen vor, den Begriff durch eine andere Formulierung wie z.B. rassistische Zuschreibung zu ersetzen. Ausgelöst wurde die Diskussion durch die Black Lives Matter -Proteste in den vergangenen Wochen. Deustchland *** The concept of race in the Basic Law The concept of race in Article 3 of the Basic Law is currently under discussion at the political level The Greens propose to replace the term with another formulation such as racist attribution The discussion was triggered by the Black Lives Matter protests in recent weeks Germany

© imago images/Jannis Große

Tagesspiegel Plus

Symbolpolitik oder Fortschritt?: Warum es so schwierig ist, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen

Den „Rasse“-Begriff aus der Verfassung entfernen: Im Sommer war das eine populäre Forderung. Dann flaute die Debatte ab – und die Arbeit begann.

Eigentlich klang es wie ein klarer Fall: „Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen. Allesamt“, schrieben Aminata Touré und Robert Habeck Anfang Juni in einem gemeinsamen Zeitungsbeitrag. Ein starkes Zeichen wäre es, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, forderten die Vizepräsidentin des Landtags Schleswig-Holstein und der Grünen-Chef. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es, niemand dürfe wegen seiner „Rasse“ benachteiligt werden. Menschliche „Rassen“ gibt es allerdings nicht. Deshalb habe das Wort auch nichts in der Verfassung verloren, argumentierten Touré und Habeck.

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