Symbolpolitik oder Fortschritt?: Warum es so schwierig ist, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen
Den „Rasse“-Begriff aus der Verfassung entfernen: Im Sommer war das eine populäre Forderung. Dann flaute die Debatte ab – und die Arbeit begann.
Eigentlich klang es wie ein klarer Fall: „Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen. Allesamt“, schrieben Aminata Touré und Robert Habeck Anfang Juni in einem gemeinsamen Zeitungsbeitrag. Ein starkes Zeichen wäre es, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen, forderten die Vizepräsidentin des Landtags Schleswig-Holstein und der Grünen-Chef. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es, niemand dürfe wegen seiner „Rasse“ benachteiligt werden. Menschliche „Rassen“ gibt es allerdings nicht. Deshalb habe das Wort auch nichts in der Verfassung verloren, argumentierten Touré und Habeck.
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