
© IMAGO//Juliane Sonntag
Trotz ausgesetzter Wehrpflicht: Zahl der Verweigerer um über 70 Prozent angestiegen
Obwohl die Wehrpflicht ausgesetzt ist, kann man aktuell den Wehrdienst verweigern – vorsorglich, für den Fall, dass sich die Gesetzeslage ändert. Das tun immer mehr junge Männer.
Stand:
Die Zahl der Wehrdienstverweigerer in Deutschland hat sich 2025 deutlich erhöht. Nach Angaben des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gingen im vergangenen Jahr insgesamt 3.867 Anträge bei der Behörde ein. Das waren 72 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie eine Sprecherin der Behörde der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwoch) auf Anfrage mitteilte.
Allein im Dezember, als der Bundestag das Wehrdienstmodernisierungsgesetz beschloss, wurden 371 entsprechende Schreiben eingereicht. Dies waren innerhalb eines Monats fast doppelt so viele Anträge, wie im gesamten Jahr 2021 gestellt wurden.
Im gesamten Jahr vor dem russischen Angriff auf die Ukraine verweigerten insgesamt 201 Personen den Dienst an der Waffe. Seither sind die Zahlen kontinuierlich angestiegen. 2024 zählte das Bundesamt der Sprecherin zufolge 2.249 Anträge auf sogenannte Kriegsdienstverweigerung.
Wehrpflicht nur ausgesetzt
Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt, nicht abgeschafft. Seitdem ist der Wehrdienst freiwillig, niemand muss aktuell zur Bundeswehr. Das Recht auf Verweigerung – verankert im Grundgesetz – gilt aber unabhängig davon, ob die Wehrpflicht gerade aktiv oder ausgesetzt ist. Man kann also auch jetzt verweigern – quasi vorsorglich für den Fall, dass sich die Gesetzeslage ändert.
Nach einer Einigung von Union und SPD sollen alle jungen Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend gemustert werden. Werden künftig die vom Verteidigungsministerium definierten Ziele für freiwillig Wehrdienstleistende nicht erreicht, könnte der Bundestag etwa eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen, bei der auch ein Zufallsverfahren zur Anwendung kommen kann.
Das heißt, die Männer, die eingezogen werden, würden per Los bestimmt. Sollte der Bundestag den Spannungs- oder Verteidigungsfall feststellen, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, tritt automatisch die allgemeine Wehrpflicht wieder in Kraft. (KNA)
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