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Europäische Union: Tschechiens Präsident Klaus unterschreibt EU-Vertrag

UPDATE Der Weg für eine Reform der EU ist frei: Am Vormittag billigen die tschechischen Verfassungsrichter den Lissabon-Vertrag der EU. Stunden später unterzeichnet auch der Präsident und erklärte EU-Kritiker Klaus das Papier.

Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hat den Lissabon-Vertrag als letztes Staatsoberhaupt der EU am Dienstag unterschrieben. Dies gab der als EU-kritisch bekannte Klaus am Dienstagnachmittag in Prag bekannt. Mit der Ratifizierung durch Klaus kann der Lissabon-Vertrag wie von der EU gewünscht zum 1. Dezember europaweit in Kraft treten.

Zuvor hatte das tschechische Verfassungsgericht grünes Licht für die EU-Reform gegeben. Die Richter in Brno (Brünn) wiesen am Dienstag eine Beschwerde gegen den Vertrag von Lissabon ab. Die Entscheidung war international mit großer Spannung erwartet worden. Nach dem positiven zweiten Referendum in Irland war Tschechien das letzte der 27 EU-Länder, das den Vertrag noch nicht ratifiziert hatte.

Nach Zugeständnissen aus Brüssel hatte Klaus zuletzt nur noch die ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts als Grund für seine Weigerung genannt, den Vertrag zu unterzeichnen.

Klaus wollte Benes-Dekrete absichern

Das Verfassungsgericht befand, dass der Reformvertrag nicht gegen geltendes nationales Recht verstößt. 17 EU-kritische Senatsabgeordnete hatten das Gericht angerufen, da nach ihrer Ansicht der Vertrag die tschechische Verfassung etwa durch die Übertragung von nationalen Kompetenzen an Brüssel verletzt. Ihre Forderung, zusätzlich die EU-Verträge von Rom und Maastricht zu überprüfen, wiesen die Richter grundsätzlich zurück. Das Gericht bezog sich in seiner Begründung auch auf sein Urteil vom November 2008, als sie bereits eine erste Klage gegen den Lissabon-Vertrag abgelehnt hatten.

Klaus hatte zuletzt für Tschechien ein Aussetzen der EU-Grundrechtecharta durchgesetzt, um sein Land vor Rückgabeforderungen von Vertriebenen zu schützen. Polen und Großbritannien hatten zuvor ähnliche Ausnahmen für die dem Lissabon-Vertrag angehängte Charta erreicht. Klaus wollte mit seinen Einwänden die umstrittenen Benes-Dekrete, auf deren Grundlage hunderttausende Deutsche nach dem Zweiten Weltkrieg vertrieben und enteignet wurden, juristisch absichern.

Die EU verbindet mit dem Lissabon-Abkommen Strukturreformen. Es soll den Nizza-Vertrag als bisherige Rechtsgrundlage der EU ersetzen und Entscheidungen der mittlerweile 27 Mitgliedsländer umfassenden Union erleichtern. Als vorletztes Land hatte sich Irland am 2. Oktober in einem zweiten Referendum für den Vertrag ausgesprochen. (sf/dpa)

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