Politik: Untersuchungsausschüsse: Ermittler soll unterstützen
Nach jahrzehntelangem Streit und sieben gescheiterten Anläufen hat der Bundestag am Freitag einstimmig beschlossen, seine Untersuchungsausschüsse zu reformieren. Das Gesetz stärkt die Rechte der jeweiligen parlamentarischen Minderheit.
Nach jahrzehntelangem Streit und sieben gescheiterten Anläufen hat der Bundestag am Freitag einstimmig beschlossen, seine Untersuchungsausschüsse zu reformieren. Das Gesetz stärkt die Rechte der jeweiligen parlamentarischen Minderheit. Diese kann analog zur Geschäftsordnung des Bundestages die Reihenfolge von Zeugenvernehmungen mitbestimmen. Gibt es Streit, gilt ein verkürzter Instanzenweg; der Bundesgerichtshof entscheidet direkt. Ein mit Zweidrittelmehrheit ernannter Ermittlungsbeauftragter kann für Vorermittlungen eingesetzt werden. Stimmen zwei Drittel der Ausschussmitglieder und der Zeuge zu, können Sitzungen im Fernsehen übertragen werden.
Andreas Schmidt (CDU) sagte, das Gesetz sei "dringend notwendig", da es die "einseitige parteipolitische Instrumentalisierung" von Untersuchungen erschwere. Es sei "ein Wert an sich, wenn Konsens über die Spielregeln" herrsche. Für die Union seien die Erfahrungen im Parteispenden-Untersuchungsausschuss entscheidend gewesen. "Schamlos und missbräuchlich" habe die rot-grüne Mehrheit in ihrer "Arroganz der Macht" Beweisanträge niedergestimmt. Gälte das neue Gesetz für die Untersuchung der Spendenaffäre, wären die Zeugen Kohl, Genscher und Stoltenberg früher vernommen worden. Dann wäre der Vorwurf der Bestechlichkeit der alten Bundesregierung sofort in sich zusammengebrochen.
Beim Ermittlungsbeauftragten habe weder Lewinsky-Untersucher Kenneth Starr noch der Aktenvernichtungs-Ermittler Burkhard Hirsch Pate gestanden, sagte Schmidt. Beide seien "eher ein abschreckendes Beispiel". Hermann Bachmaier (SPD) sagte, der Ermittler solle es dem Ausschuss nur möglich machen, früh zu wissen, "was von Zeugen zu erwarten ist". Der Grünen-Abgeordnete Ströbele bemängelte in der Debatte, dass es nicht möglich gewesen sei, "wie im Rechtsstaat USA" Zeugen durch Immunitätsregelungen dazu zu zwingen, von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht nicht Gebrauch zu machen. Ströbeles Vorstoß war innerhalb der Grünen-Fraktion umstritten. "Es gibt sie noch, die parteiübergreifende Zusammenarbeit", sagte der Unions-Abgeordnete von Stetten.
rvr