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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier spricht auf einer Kundgebung der sächsischen AfD auf dem Theaterplatz.

© dpa / Sebastian Kahnert

Urteil des Bundesgerichtshofs: AfD-Politiker Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten

Das Gericht hat entschieden, dass der AfD-Politiker in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden darf. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob Jens Maier für den Posten noch tragbar ist.

Die Versetzung des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den vorgezogenen Ruhestand als Richter bleibt bestehen, wie unter anderem die französische Presseagentur Agence France-Presse (AFP) berichtet.

Das Dienstgericht in Sachsen habe bei seiner entsprechenden Entscheidung keine Rechtsfehler gemacht, entschied das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag. Maier hatte nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag 2021 wieder in den Justizdienst zurückkehren wollen.

Prozess gegen Jens Maier: Worum geht es?

Maier wehrte sich gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, die vom sächsischen Richterdienstgerichts in Leipzig auf Antrag des Justizministeriums ausgesprochen worden war. In Karlsruhe trat nun das Dienstgericht des Bundes zusammen und beriet über Maiers Revision gegen die entsprechende Entscheidung vom Dezember.

Das Dienstgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres Maiers vorzeitige Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt. Begründet wurde dies damit, dass Maier als Richter nicht mehr tragbar sei. Er habe unter anderem in Reden und auch Äußerungen auf der Plattform X, seinerzeit noch Twitter, rassistische und abwertende Begriffe benutzt.

Verfassungsschutz stuft Maier als rechtsextrem ein

Der 61-Jährige hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren. Laut Abgeordnetengesetz wäre dies möglich gewesen, wenn auch ohne Anspruch auf die frühere Dienststelle.

Maier, vor seiner Abgeordnetentätigkeit am Landgericht Dresden beschäftigt, war daraufhin dem Amtsgericht Dippoldiswalde im Osterzgebirge zugeteilt worden.

Parallel dazu ging das Justizministerium aber juristisch gegen seine Weiterbeschäftigung vor. Schon seit einem Eilantrag seitens des Ministeriums ruht Maiers Tätigkeit. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 31 des Richtergesetzes. Danach kann ein Richter in den Ruhestand geschickt werden, wenn „eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abgewendet werden muss.

Gegen den AfD-Politiker läuft außerdem ein Disziplinarverfahren in Sachsen, bei dem es auch um seine Pensionsansprüche geht.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als rechtsextrem ein. Dagegen klagt der 61-Jährige in einem separaten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden. (AFP/dpa)

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