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Eine Szene auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 2015.

© dpa/Fredrik Von Erichsen

Tagesspiegel Plus

Urteil zu Befugnissen des BKA: Wo Grenzen eng sind, werden sie schnell überschritten

Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht Sicherheitsgesetze zurückstutzen. Das bedeutet aber nicht, dass die Politik ohne Maß und Verstand gehandelt hat.

Jost Müller-Neuhof
Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Karlsruhe hat gesprochen und wieder einmal kommt eine Rüge für den Gesetzgeber heraus. Das Gesetz für die zentrale Polizei- und Antiterrorbehörde in Deutschland muss nachgebessert werden. Nach einem ersten einschneidenden Urteil vor acht Jahren hatte man dem Bundeskriminalamt (BKA) in Sachen Datensammeln und heimlichen Ermittlungen erneut zu viel erlaubt.

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