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Tagesspiegel Plus
Urteil zu Befugnissen des BKA: Wo Grenzen eng sind, werden sie schnell überschritten
Wieder einmal musste das Bundesverfassungsgericht Sicherheitsgesetze zurückstutzen. Das bedeutet aber nicht, dass die Politik ohne Maß und Verstand gehandelt hat.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Karlsruhe hat gesprochen und wieder einmal kommt eine Rüge für den Gesetzgeber heraus. Das Gesetz für die zentrale Polizei- und Antiterrorbehörde in Deutschland muss nachgebessert werden. Nach einem ersten einschneidenden Urteil vor acht Jahren hatte man dem Bundeskriminalamt (BKA) in Sachen Datensammeln und heimlichen Ermittlungen erneut zu viel erlaubt.
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