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Tagesspiegel Plus
Urteil zur Beleidigung von Politikern: Warum ein Bundeskanzler ein „Volksschädling“ sein darf
Bayerns Oberstes Landesgericht nennt es „Machtkritik“, wenn Bürger ihre Regierenden wegen deren Politik beschimpfen. Das Urteil könnte für Massen an Strafverfahren Folgen haben.
Stand:
Einen amtierenden Bundeskanzler öffentlich als „Volksschädling“ zu bezeichnen, muss nicht unbedingt strafbar sein. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht im Fall eines Mannes entschieden, der bei einer Demonstration ein entsprechendes Plakat in die Höhe hielt.
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