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Kay Gottschalk (l), stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter und der Vertreter der AfD vor Gericht, steht vor Beginn der Verhandlung über die Räumungsklage gegen die AfD am Landgericht II neben seinen Kollegen.

© dpa/Soeren Stache

Bundesgeschäftsstelle der AfD: Richter äußert Zweifel an außerordentlicher Kündigung

Darf die AfD ihre Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf weiter nutzen? Am Freitag wurde eine Klage gegen die Partei verhandelt. Das Urteil soll nächste Woche verkündet werden.

Stand:

Die AfD darf ihre Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf wahrscheinlich vorerst weiter betreiben. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin scheiterte zwar. Und in der folgenden Verhandlung an diesem Freitag stellte der Vorsitzende Richter Burkhard Niebisch fest, dass Vertragspflichtverletzungen vonseiten der Mieterin, also der AfD, vorlägen. Kernfrage war jedoch, ob dadurch eine außerordentliche, fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Der Vorsitzende Richter äußerte am Freitagvormittag Zweifel daran. Insbesondere habe der Vermieter keine Abmahnung ausgesprochen.

In der Güteverhandlung hatte die AfD, vertreten vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden Kay Gottschalk, zwischenzeitlich angeboten, sechs Prozent mehr Miete zu zahlen und zum Oktober nächsten Jahres auszuziehen. Vermieter Lukas Hufnagl lehnte dies ab.

Ein Urteil soll am 26. September gesprochen werden.

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Vorausgegangen war ein Streit zwischen Partei und Vermieter Lukas Hufnagl. Dieser hatte dem Tagesspiegel gegenüber im Mai argumentiert, die AfD habe zwei mietrechtliche Verstöße begangen. Beide beziehen sich auf den Wahlabend, an dem die Partei in ebendiesen Räumen ihre Wahlparty gefeiert hatte. Hufnagl hatte argumentiert, eine Party im Innenhof sowie das Anstrahlen des Gebäudes in Blau seien explizit nicht erlaubt gewesen.

Blick auf die Bundesgeschäftsstelle der AfD im Ortsteil Reinickendorf. Die Eigentümerfirma des Gebäudes hat gegen die Partei beim Landgericht Berlin eine Räumungsklage eingereicht.

© dpa/Jörg Carstensen

Die AfD hatte zuvor Versäumnisse eingeräumt und Wiedergutmachung angeboten. Doch der Vermieter zog vor Gericht.

Weiteres zum Prozessverlauf in Kürze.

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